Zuletzt überarbeitet: 1. Februar 2025
Diese Version der Vereinbarung für Intelligente Automatisierung (der "VIV") ist nur zu Informationszwecken und nicht bindend. Die englische Version (zu finden hier: www.automationanywhere.com/legal/intelligent-automation-agreement/) der VIV ist die maßgebliche VIV und die einzige Version, die für die Parteien verbindlich ist.
Mit seiner Zustimmung zu dieser VIA durch (1) Anklicken eines die Annahme bestätigenden Kästchens oder (2) Unterzeichnen eines diese VIA in Bezug nehmenden Bestellformulars bestätigt der Kunde, dass er die uneingeschränkte Vollmacht, Fähigkeit und Befugnis zur Annahme der hierin aufgeführten Bedingungen besitzt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser VIA im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an diese VIA zu binden.
Diese VIA gilt sowohl für AAI-gehostete Software als auch für von Kunden gehostete Software (jeweils wie unten definiert), sofern zutreffend. Wo bestimmte Begriffe oder Anhänge nur für AAI-gehostete Software oder vom Kunden gehostete Software gelten, wird dies vermerkt.
Definitionen.
"AAI-gehostete Software” bezeichnet die Software-as-a-Service-Plattform für Intelligente Automatisierung von AAI und zugehörige Anwendungen (einschließlich heruntergeladener Komponenten), die als verbundene Suite von Anwendungen oder als separate Anwendungen verfügbar sind und in AAI’s Cloud-Umgebung gehostet werden, wie in einem Bestellformular angegeben und abonniert oder von einem autorisierten Vertreter bereitgestellt oder dem Kunden im Rahmen einer kostenlosen Testversion zur Verfügung gestellt. AAI-gehostete Software kann KI-gestützte Software enthalten.
"Affiliate” bezeichnet jede Einheit, die nicht unter den Export- und Sanktionskontrollen (wie in Artikel 13 definiert) verboten oder eingeschränkt ist, die eine Partei dieser VIA kontrolliert, die von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet, direkt oder indirekt die Macht zu besitzen, die Geschäftsführung, die Politik und den Betrieb eines solchen Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
"KI-gestützte Software” bedeutet bestimmte Anwendungen der Software, die mit künstlichen Intelligenz-Funktionen ausgestattet oder verbessert sind, die und von AAI im Rahmen dieser VIA bereitgestellt werden, und die innerhalb der zusätzlichen Bedingungen beschrieben sind und den zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die unter https://www.automationanywhere.com/legal/product-specific-terms zu finden sind.
"Autorisierter Vertreter” bezeichnet eine Entität, einschließlich einer AAI-Tochtergesellschaft, die mit AAI eine Vereinbarung abgeschlossen hat, die sie zum Vertrieb oder Wiederverkauf von AAI-Software an den Kunden ermächtigt.
"Vertrauliche Informationen” hat die Bedeutung gemäß Ziffer 4.1.
"Kundendaten” bezieht sich auf die elektronischen Geschäftsdaten oder Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die der Kunde an die Software oder über das Support-Portal von AAI übermittelt.
"Vom Kunden gehostete Software” bezeichnet die proprietären Softwareanwendungen von AAI ausschließlich in maschinenlesbarer Objektcodeform, die in der virtuellen privaten Cloud des Kunden gehostet oder anderweitig in einer Kundenumgebung betrieben werden, wie in einem Bestellformular oder von einem autorisierten Vertreter angegeben und abonniert oder dem Kunden im Rahmen einer kostenlosen Testversion zur Verfügung gestellt, sowie alle Updates, die AAI dem Kunden von Zeit zu Zeit über das Webportal von AAI zur Verfügung stellt. Vom Kunden gehostetete Software kann KI-gestützte Software enthalten.
"Direkterwerb” bezieht sich auf ein Software-Abonnement, das der Kunde direkt bei AAI oder einem AAI-Partner erworben hat.
"Dokumentation” bezieht sich auf die Installationsanleitungen und/oder -handbücher, Betriebsanleitungen und technischen Spezifikationen von AAI, die beschreiben, wie die Software ordnungsgemäß installiert, konfiguriert und genutzt wird, in der jeweils aktuellen Fassung, die per Download vom Dokumentationsportal von AAI oder während der Einrichtung der Software zur Verfügung gestellt werden.
"DPA” bezieht sich auf die aktuellste Version des AAI-Anhangs zur Datenverarbeitung, zu finden unter https://www.automationanywhere.com/DPA.pdf, und hiermit durch Referenz Teil der Vereinbarung.
"Kostenlose Testversion” hat die Bedeutung gemäß Ziffer 2.1.1.
"Indirekterwerb” bedeutet ein Software-Abonnement, das der Kunde über einen autorisierten Vertreter von AAI, der kein AAI-Partner ist, erworben hat.
"Bestellformular” bezeichnet ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, die auf ein Angebot von AAI verweist, und die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitzustellende Software angibt, die zwischen dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen und AAI oder einem AAI-Partner abgeschlossen wird, einschließlich aller Nachträge und Ergänzungen dazu.
"Personenbezogene Daten” hat die Bedeutung gemäß DPA.
"Kaufvertrag” bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem autorisierten Vertreter, in der die vom Kunden zu erwerbende Software beschrieben wird, unabhängig davon, wie diese Vereinbarung betitelt ist.
"Software” bedeutet AAI-gehostete Software, vom Kunden gehostete Software und KI-unterstützte Software, die je nach Kontext kollektiv oder einzeln bezeichnet wird.
"Laufzeit” hat die Bedeutung gemäß Ziffer 3.1.1.
"Nutzungsdaten” bedeutet anonymisierte und aggregierte Anleitungen zur Software sowie Telemetriedaten bezüglich der Nutzung der Software durch den Kunden, wie z. B. Automatisierungsstruktur, Klickaktionen, Zugriffsinformationen, Laufzeitverhalten und andere Nutzungsinformationen und Metadaten, die aus der Nutzung der Software durch den Kunden abgeleitet werden. Nutzungsdaten umfassen oder beinhalten keine Kundendaten.
Diese VIA tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und ersetzt und hebt die Cloud-Automatisierungsvereinbarung in der Version vom 3. März 2022 sowie die Lizenzvereinbarung für lokale Installationen in der Version vom 29. Februar 2024 auf.
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