Stand: 3. März 2022

Diese Vereinbarung zur Cloud-Automatisierung („CAA“) legt die Bedingungen fest, zu denen Automation Anywhere, Inc., ein kalifornisches Unternehmen mit Sitz in 633 River Oaks Parkway, San Jose, CA 95134 USA für sich selbst und im Namen seiner verbundenen Unternehmen („AAI“) die Dienste von AAI bereitstellt und Sie (der „Kunde“) diese entweder direkt von AAI („Direkterwerb“) oder über einen autorisierten Vertreter von AAI („Indirekterwerb“) beziehen.

Mit seiner Zustimmung zu dieser CAA durch (1) Anklicken eines die Annahme bestätigenden Kästchens oder (2) Unterzeichnen eines diese CAA in Bezug nehmenden Bestellformulars bestätigt der Kunde, dass er die uneingeschränkte Vollmacht, Fähigkeit und Befugnis zur Annahme der hierin vorgesehenen Bedingungen besitzt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser CAA im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an dieser CAA zu binden. Für Kunden und deren verbundene Unternehmen, die in Australien Dienste erwerben oder im Rahmen einer kostenlosen Testversion nutzen, gelten hierfür die zusätzlichen Lizenzbedingungen unter https://www.automationanywhere.com/legal/au/cloud-automation-agreement , die in diese CAA durch Bezugnahmen aufgenommen werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen zusätzlichen Bedingungen und den Bedingungen der vorliegenden CAA gelten die zusätzlichen Bedingungen.

  1. Definitionen.

    Verbundenes Unternehmen“ steht für jede Entität, die die betroffene Entität kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder zusammen mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle einer dritten Entität steht, und die keinen Sanktionen oder Handelssperren seitens der US-Regierung unterliegt. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet, direkt oder indirekt die Macht zu besitzen, die Geschäftsführung, die Politik und den Betrieb eines solchen Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.

    Autorisierter Vertreter“ bezeichnet eine Entität, die mit AAI eine Vereinbarung abgeschlossen hat, die sie zum Vertrieb oder Wiederverkauf von AAI Diensten an den Kunden ermächtigt.

    Vertrauliche Informationen“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 4.1.

    Kundendaten“ bezieht sich auf die elektronischen Daten oder Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die der Kunde an die Dienste oder über das Support-Portal von AAI übermittelt.

    Dokumentation“ bezieht sich auf die für eine ordnungsgemäße Installation, Konfiguration und Nutzung der Dienste benötigten Installationsanleitungen und/oder -handbücher, Betriebsanleitungen und technischen Spezifikationen von AAI in der jeweils aktuellen Fassung, die per Download oder während der Einrichtung der Dienste zur Verfügung gestellt werden.

    DPA“ bezieht sich auf die aktuellste Version des AAI Anhangs zur Datenverarbeitung, zu finden unter https://www.automationanywhere.com/DPA.pdf und hiermit durch Referenz Teil der Vereinbarung.

    Kostenlose Testversion“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 2.1.1.

    Bestellformular“ bezieht sich bei einem Direkterwerb auf ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, das/die auf ein Angebot von AAI verweist und in dem/der die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienste angegeben sind und das/die zwischen dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen und AAI abgeschlossen wird, einschließlich aller Nachträge und Ergänzungen dazu.

    Personenbezogene Daten“ hat die Bedeutung gemäß DPA.

    Kaufvertrag“ bezieht sich auf die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem autorisierten Vertreter, in der die vom Kunden zu erwerbenden AAI Dienste beschrieben werden, unabhängig davon, wie diese Vereinbarung betitelt ist.

    Dienste“ bezieht sich auf die Software-as-a-Service-Automatisierungsplattform von AAI, einschließlich der Anwendungen und heruntergeladenen Komponenten, wie in der Dokumentation beschrieben und mit einem Bestellformular oder von einem autorisierten Vertreter abonniert oder dem Kunden im Rahmen einer kostenlosen Testversion zur Verfügung gestellt.

    Laufzeit“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 3.1.1.

  2. Nutzung der Dienste. Diese CAA regelt die Nutzung von Diensten, die in einem entsprechenden Bestellformular oder Kaufvertrag beschrieben sind, sowie alle damit verbundenen professionellen Dienste, die von AAI erbracht werden und in einer entsprechenden, von AAI und dem Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen unterzeichneten Leistungsbeschreibung beschrieben sind.
    1. Nutzungsrechte und Verpflichtungen. Für alle Dienste, die dem Kunden im Rahmen eines Bestellformulars oder eines Kaufvertrags zur Verfügung gestellt werden, und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser CAA durch den Kunden, gewährt AAI dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht, auf die Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen (einschließlich einer beschränkten, nicht ausschließlichen, widerruflichen Lizenz zur Nutzung aller zugehörigen heruntergeladenen Komponenten, wie Bot-Agenten oder Software-Sensoren, die für die Nutzung der Dienste erforderlich sind) in der von AAI für den Kunden bereitgestellten Menge ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden in Verbindung mit seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb für die in Ziffer 3 unten beschriebene Laufzeit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Dienste in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser CAA und allen geltenden Gesetzen zu betreiben. Der Kunde kann seine Zugangs- und Lizenzrechte gemäß dieser Ziffer 2.1 über seine Drittdienstleister und die verbundenen Unternehmen des Kunden ausüben, vorausgesetzt, dass diese verbundenen Unternehmen und Drittdienstleister jederzeit die Bedingungen dieser CAA einhalten müssen, und vorausgesetzt, dass der Kunde für die Handlungen oder Unterlassungen dieser verbundenen Unternehmen und Drittdienstleister so verantwortlich ist, als hätte er in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser CAA gehandelt.
      1. Kostenlose Testversionen/Evaluierungen. Wenn sich der Kunde für eine kostenlose Testversion, einen Konzeptnachweis oder eine andere unentgeltliche Evaluierung (im Folgenden „kostenlose Testversion“ genannt) anmeldet und AAI zustimmt, stellt AAI dem Kunden die betreffende(n) Dienst(e) für die in Ziffer 3.1.3 beschriebene Laufzeit kostenlos auf Probebasis zur Verfügung. Die kostenlose Testversion des Kunden unterliegt den Bedingungen dieser CAA.
    2. Nutzungsbeschränkungen. Sofern in dieser CAA nichts anderes vorgesehen ist oder durch ein Gesetz, das nicht ausgeschlossen werden kann, oder durch die Bedingungen einer Lizenz eines Dritten vorgeschrieben oder erlaubt ist, darf der Kunde seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Vertretern nicht gestatten: (a) Teile der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI auf irgendeine Art und Weise offenzulegen, zu verkaufen, abzutreten, zu vermieten, kommerziell zu verwerten oder zu vermarkten; (b) Teile der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI zu kopieren, zu modifizieren, zu verbessern, zu übersetzen, zu ergänzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen zu entfernen; (c) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, das Know-how oder die Algorithmen, die für die Dienste oder die vertraulichen Informationen von AAI relevant sind, zu disassemblieren, dekompilieren, rückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, sie zu ermitteln; (d) die Dienste zu nutzen, um Bots oder andere automatisierte Prozesse zu erstellen, die dazu bestimmt sind, geltende Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien oder von Dritten auferlegte Nutzungsbedingungen zu verletzen; oder (e) Dienste zu nutzen, die nicht von AAI oder einem autorisierten Vertreter für die Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser CAA bereitgestellt wurden. Sofern diese CCA dies nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde keine Wettbewerbsanalyse, kein Benchmarking und keine Nutzung, Evaluierung oder Ansicht der Dienste zu Test-, Entwicklungs- oder Modifizierungszwecken oder einer anderweitigen Erstellung von Softwareprogrammen oder Softwareprogrammteilen veranlassen oder gestatten, die Funktionen ausführen, die den von den Diensten ausgeführten Funktionen ähnlich sind. Jede Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen durch den Kunden, die im Ermessen von AAI die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Dienste gefährdet, kann zu einer sofortigen Aussetzung der Dienste durch AAI führen; dabei wird sich AAI jedoch in wirtschaftlich angemessene Maße den Umständen entsprechend bemühen, den Kunden zu benachrichtigen und ihm vor einer solchen Aussetzung Gelegenheit zu geben, eine solche Verletzung oder Gefährdung zu beheben.
    3. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für die Nutzung der Dienste durch alle Nutzer verantwortlich, denen er Anmeldedaten zur Verfügung stellt. Daher hat der Kunde dafür zu sorgen, dass
      • qualifiziertem Personal Administratorrechte gewährt werden.
      • seine Benutzer ihre Passwörter nicht weitergeben;
      • die Sicherheit seiner Systeme und der Maschinen, die sich mit diesen Diensten verbinden und diese nutzen, gewährleistet und aufrechterhalten wird, einschließlich der Implementierung notwendiger Patches und Betriebssystem-Updates.
      • Sicherungskopien seiner Daten und Kundendaten erstellt werden, die über die Dienste oder während der Erbringung von Support-Diensten verarbeitet werden.
    4. Eigentum; Schutz von geistigem Eigentum. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behalten sich AAI sowie dessen verbundene Unternehmen und Lizenzgeber alle ihre Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an den Diensten vor, einschließlich aller ihrer damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden keine weiteren Rechte als die hierin ausdrücklich genannten gewährt. Die Angabe eines Urheberrechtsvermerks in irgendeinem Teil der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI stellt keine Veröffentlichung bzw. Erlaubnis zur Veröffentlichung dar und beeinträchtigt auch nicht anderweitig den vertraulichen oder geheimen Charakter der Dienste oder der vertraulichen Informationen von AAI. Der Kunde gewährt AAI und seinen verbundenen Unternehmen eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Einbindung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstigem Feedback des Kunden in Bezug auf den Betrieb der Dienste, jedoch nur in dem Umfang, in dem dieses Feedback keine vertraulichen Informationen des Kunden enthält. Im Verhältnis zwischen AAI und dem Kunden ist der Kunde Eigentümer seiner Kundendaten, und AAI erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an diesen Daten.
  3. Laufzeit und Beendigung.
    1. Laufzeit.
      1. Laufzeit der CAA. Diese CAA beginnt mit dem Datum, an dem der Kunde sie annimmt und bleibt so lange bestehen, bis alle in deren Rahmen bestehenden Abonnements und/oder kostenlosen Testversionen abgelaufen sind oder gekündigt wurden („Laufzeit“).
      2. Laufzeit der gekauften Dienste. Die Laufzeit jedes Abonnements für käuflich erworbene Dienste beginnt an dem Tag, an dem AAI dem Kunden die Dienste zur Verfügung stellt, und erstreckt sich über die in dem jeweiligen Bestellformular oder Kaufvertrag angegebene Dauer. Sofern für Direkterwerb in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängert sich die Laufzeit eines Abonnements mit der Zahlung des Kunden für eine Verlängerung um einen zusätzlichen Zeitraum von derselben Länge wie die ablaufende Abonnementlaufzeit oder um ein Jahr (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine der Parteien teilt der jeweils anderen Partei ihre Absicht, das Abonnement nicht zu verlängern, schriftlich mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit mit. Sofern für einen Direkterwerb im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, erfolgt die Verlängerung von Sonderangeboten oder Abonnements zu einem einmaligen Sonderpreis zu dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Verlängerung gültigen Listenpreis von AAI.
      3. Laufzeit der kostenlosen Testversion. Die Laufzeit einer jeden kostenlosen Testversion erstreckt sich bis (a) zum Ablauf der erteilten Lizenzschlüssel bzw. des im Rahmen einer solchen kostenlosen Testversion gewährten Online-Zugangs, oder (b) zum Startdatum der durch den Kunden für die jeweiligen Dienste bestellten Abonnements, oder (c) zur Kündigung durch AAI nach deren alleinigem Ermessen.
    2. Kündigung. Diese CAA kann: (a) von einer Partei bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse außerordentlich fristlos schriftlich gekündigt werden, wenn: (i) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, oder (ii) wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder im Rahmen eines Konkurs-, Zwangsverwaltung- oder Treuhandverfahrens, außergerichtlichen Vergleichs oder einer Einigung mit ihren Gläubigern bzw. eines vergleichbaren Verfahrens Schutz beantragt, oder wenn ein solches Verfahren gegen die jeweils andere Partei eingeleitet und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird (vorausgesetzt, dass in beiden Fällen nur die nicht von diesem/diesen Ereignis(sen) betroffene Partei kündigen darf), außer dass, sofern der Kunde Dienste in Frankreich erwirbt, diese Rahmenlizenzvereinbarung gekündigt werden darf, wenn die jeweils andere Partei zahlungsunfähig wird oder im Rahmen eines Konkursverfahrens ausschließlich nach den geltenden französischen konkursrechtlichen Vorschriften Schutz beantragt, und (b) von der nicht vertragsbrüchigen Partei fristlos schriftlich gekündigt werden, wenn die jeweils andere Partei eine ihrer Verpflichtungen aus dieser Rahmenlizenzvereinbarung einschließlich durch nicht fristgemäße Bezahlung von Gebühren wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung der nicht verletzenden Partei behebt.
    3. Wirksamkeit der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf der vorliegenden CAA stellt der Kunde jegliche Nutzung aller in deren Rahmen zur Verfügung gestellten Dienste ein und gibt auf Verlangen von AAI alle sich zu jenem Zeitpunkt in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Kopien jeglicher Teile der Dienste zurück oder vernichtet diese. Die Bestimmungen in Ziffern 2.2, 2.4, 3.3, 4, 5, 9-11, 13-14 und 16-18 überdauern die Kündigung oder den Ablauf dieser CAA.
  4. Vertraulichkeit.
    1. Vertrauliche Informationen. Der Begriff „vertrauliche Informationen“ bezeichnet (a) im Falle von AAI jede Software, die von AAI bei der Erbringung der Dienste verwendet wird, sowie deren jeweiligen Quellcode; (b) im Falle des Kunden die Kundendaten; (c) die geschäftlichen oder technischen Informationen jeder Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dokumentation und die SOC1- und SOC2-Auditberichte (im Falle von AAI), Schulungsunterlagen, alle Informationen über Softwarepläne, Designs, Kosten, Preise, Finanzen, Marketingpläne, Geschäftsmöglichkeiten, Personal, Forschung, Entwicklung oder Know-how, die von der offenlegenden Partei als „vertraulich“ oder „geschützt“ bezeichnet werden oder von denen die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie vertraulich oder geschützt sind; (d) in Bezug auf jede Partei die Bedingungen und die Preisgestaltung dieser CAA (nicht aber deren Existenz oder ihre Parteien).
    2. Ausschlüsse. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, (a) die der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch einen Verstoß der empfangenden Partei gegen vertragliche Pflichten allgemein bekannt oder zugänglich sind oder sein werden; (b) die von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erworben werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsbeschränkung verletzt wird; (c) bei denen die empfangende Partei schriftlich nachweisen kann, dass (i) sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits in ihrem Besitz befanden oder (ii) von der empfangenden Partei ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei selbstständig entwickelt wurden; oder (d) deren Weitergabe von der offenlegenden Partei genehmigt wurde.
    3. Geheimhaltungspflichten. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, wie sie die empfangende Partei üblicherweise zum Schutz ihrer eigenen geschützten Informationen walten lässt, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht berechtigt, (a) irgendeinen Teil der vertraulichen Informationen an andere natürliche oder juristische Personen als diejenigen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Berater der empfangenden Partei und ihrer verbundenen Unternehmen weiterzugeben, die einen angemessenen Zugang hierzu benötigen, um die hierin beschriebenen zulässigen Verwendungszwecke zu erfüllen, und die verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen zu im Wesentlichen ähnlichen Bedingungen wie in dieser CAA zu schützen; oder (b) vertrauliche Informationen zu anderen als den in dieser CAA zulässigen Zwecken zu nutzen, einschließlich zum Zwecke der Diskussion über Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen beschaffen oder offenlegen, soweit dies gemäß geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Gerichtsbeschlüssen erforderlich ist, vorausgesetzt, jedoch dass sie die offenlegende Partei zunächst, sofern dies zulässig ist, über die Anfrage informiert und der offenlegenden Partei so Gelegenheit gibt, sich gegen diese Beischaffung oder Offenlegung zu verteidigen, diese einzuschränken oder sich davor zu schützen.
  5. Gebühren und Zahlung (nur für Direkterwerb).
    1. Abonnementgebühren. Die Abonnementgebühr und sonstige, für die Dienste fällige Gebühren sind im Bestellformular dargelegt. Ein Bestellformular stellt eine rechtsverbindliche Kaufverpflichtung dar, und die jeweiligen Gebühren sind (sofern in der vorliegenden CAA nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) selbst dann fällig und nicht erstattungsfähig, wenn diese CAA vor Ablauf der jeweiligen, im Bestellformular angegebenen Abonnementlaufzeit abläuft oder gekündigt wird. Sollten verbundene Unternehmen des Kunden direkt mit AAI ein Bestellformular abschließen, müssen sie zunächst direkt mit AAI die Standardvereinbarung für verbundene Unternehmen abschließen und sich so den Bedingungen dieser CAA unterwerfen. Der Kunde erkennt an, dass AAI die Gebühren für die Dienste jederzeit ändern darf, sofern eine solche Änderung die dann geltenden Gebühren erst nach Ablauf der in dem jeweiligen Bestellformular genannten Abonnementlaufzeit betrifft.
    2. Änderungen der Dienste. Soweit die Nutzung der Dienste durch den Kunden den im Bestellformular festgelegten Umfang übersteigt, behält sich AAI das Recht vor, diese erhöhte Nutzung ggf. gemäß der dann jeweils gültigen Listenpreise von AAI in Rechnung zu stellen, und der Kunde verpflichtet sich, die zusätzlichen Gebühren in der hierin vorgesehen Weise zu bezahlen.
    3. Zahlungsbedingungen. Sofern aus dem jeweiligen Bestellformular nicht etwas anderes hervorgeht, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der jeweiligen Rechnung in US-Dollar zahlbar. Alle Preise verstehen sich ohne Steuern, Zölle oder sonstige staatliche Gebühren jeglicher Art, mit Ausnahme von Steuern, die von der Steuerbehörde in der Heimatgerichtsbarkeit von AAI auf das Einkommen von AAI erhoben werden, und der Kunde zahlt AAI einen entsprechenden zusätzlichen Betrag, so dass der Nettobetrag der Gesamtzahlung an AAI nach Berücksichtigung der von AAI einzuziehenden bzw. abzuführenden Steuern dem Betrag der Zahlung entspricht, der ansonsten im Rahmen dieser CAA an AAI zu leisten ist. Auf verspätete Zahlungen kann AAI Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes berechnen. Der Kunde hat alle angemessenen Gebühren, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) von AAI zu tragen, sofern Maßnahmen einschließlich gerichtlicher Schritte erforderlich sind, um unbestrittene Forderungen einzuziehen.
    4. Aussetzung der Dienste. Sind vom Kunden nach dieser CAA geschuldete Gebühren dreißig (30) Tage oder länger überfällig, so darf AAI die Dienste unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel fünf (5) nach einer schriftlichen Ankündigung solange einstellen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. AAI setzt die Dienste nicht aus, wenn der Kunde die betroffenen Gebühren angemessen und in gutem Glauben anficht und gewissenhaft an der Beilegung des Streits mitwirkt.
  6. Haftungsfreistellung.
    1. Haftungsfreistellung durch AAI: AAI wird den Kunden verteidigen, entschädigen und von jeglichen Schäden oder Verlusten freistellen, die ihm aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, die behaupten, dass ein Teil der Dienste (einschließlich aller damit verbundenen heruntergeladenen Komponenten, wie z. B. Bot-Agenten, die für die Nutzung der Dienste benötigt werden) Patente oder Urheberrechte verletzen oder Geschäftsgeheimnisse veruntreuen. Im Falle von Klagen, die auf einer behaupteten Verletzung beruhen, kann AAI nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die jeweiligen Dienste gemäß den Bedingungen dieser CAA weiter zu nutzen, (b) den betroffenen Teil der Dienste durch einen Ersatz oder eine Änderung ersetzen oder modifizieren, mit dem bzw. der die Dienste im Wesentlichen in gleichwertiger Form funktionieren können wie mit dem verletzenden Teil der Dienste, oder (c) wenn die oben genannten Optionen (a) und (b) nicht angemessen im Handel erhältlich oder praktikabel sind, kann AAI die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von AAI in Bezug auf den betroffenen Teil der Dienste kündigen, wobei AAI in diesem Fall einen anteiligen Teil der (im Falle eines Indirekterwerbs durch den autorisierten Vertreter) ggf. vorausbezahlten Gebühren für diesen betroffenen Teil der Dienste zurückerstattet, der dem Zeitraum vom Datum der Kündigung bis zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit entspricht.
    2. Freistellungsverfahren. Die Freistellungsverpflichtungen von AAI nach dieser Ziffer 6 sind an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde: (a) AAI unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) AAI die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs einräumt, wobei der Kunde das Recht hat, jeden Vergleich abzulehnen, der von ihm verlangt, ein Fehlverhalten oder eine Haftung einzugestehen; und (c) AAI alle Unterstützung (auf Kosten von AAI), Informationen und Befugnisse zur Verfügung stellt, die für die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs angemessen sind.
    3. Schadensersatzausschlüsse. AAI haftet nicht für die in Ziffer 6.1 beschriebenen Ansprüche, sofern sie nicht eingetreten wären ohne: Änderungen an den Diensten, die vom Kunden oder einer im Namen des Kunden handelnden Partei vorgenommen wurden (mit Ausnahme von Änderungen, die auf schriftliche Anweisung von AAI vorgenommen wurden); (b) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung der Dienste mit Anlagen, Geräten, Software oder Daten, die nicht von AAI geliefert wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Dienste, um vom Kunden gewählte Software oder Prozesse zu automatisieren); (c) das Versäumnis des Kunden, aktualisierte oder geänderte Formen der von AAI bereitgestellten Dienste zu nutzen; (d) die Nutzung der Dienste durch den Kunden in anderer Weise als in Übereinstimmung mit dieser CAA; oder (e) die Einhaltung von Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen durch AAI, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.
    4. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ARTIKELS 6 LEGEN DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIEßLICHEN VERPFLICHTUNGEN VON AAI SOWIE DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIEßLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG ODER DEN MISSBRAUCH VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER FEST.
  7. Garantie.
    1. Garantie für Dienste. AAI garantiert dem Kunden, dass die Dienste während der Laufzeit des Abonnements in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren werden. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Dienste, die auf andere als die in der Dokumentation beschriebene und nach dieser CAA genehmigte Art und Weise genutzt wurden, soweit eine solche unsachgemäße Nutzung dazu führt, dass die Dienste nicht konform sind. AAI garantiert nicht, dass die Nutzung oder Verfügbarkeit der Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass alle Fehler in den Diensten korrigiert werden. Jede Reklamation gemäß dieser Ziffer 7.1 muss innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem der Kunde von dem Garantieproblem Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei AAI eingereicht werden. Die gesamte Haftung von AAI für einen Verstoß gegen die vorstehende Gewährleistung besteht darin, einen fehlerhaften Teil der Dienste zu reparieren, zu ersetzen oder einen Workaround zu finden, so dass die betroffenen Dienste gewährleistungsgemäß funktionieren; sofern AAI nicht in der Lage ist, den fehlerhaften Teil der Dienste zu reparieren, zu ersetzen oder einen Workaround zu liefern, kann AAI das Abonnement für die betroffenen Dienste kündigen und einen anteiligen Teil der vorausbezahlten Gebühren für diese Dienste zurückerstatten, der dem Zeitraum ab dem Datum der Kündigung bis zum Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit entspricht. Sofern der Kunde gemäß dieser CAA von AAI professionelle Dienste erworben hat, gewährleistet AAI gegenüber dem Kunden, dass die in diesem Rahmen erbrachten professionellen Dienste professionell, fachgerecht und im Einklang mit den allgemein für vergleichbare Leistungen geltenden Branchenstandards und -praktiken durchgeführt werden. Als einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Falle von nicht vertragsgemäßen professionellen Diensten hat der Kunde im Rahmen der vorliegenden Gewährleistung Anspruch auf eine erneute Erbringung der fehlerhaften Dienste durch AAI bzw., nach alleinigem Ermessen von AAI, auf Rückerstattung der jeweiligen Gebühren für diese Dienste. Dieser Anspruch unterliegt dem Vorbehalt, dass der Kunde AAI den jeweiligen Mangel innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Erbringung des fehlerhaften Dienstes meldet.
    2. Gewährleistung in Bezug auf bösartige Codes. AAI garantiert dem Kunden, dass: (a) AAI branchenübliche Tools anwendet, um Viren und andere Malware in den Diensten zu erkennen und zu beseitigen; und (b) die Dienste frei sind von: (i) Funktionen oder Routinen, die darauf abzielen, Daten heimlich zu löschen oder zu beschädigen, um den normalen Betrieb des Dienstes zu stören, (ii) nicht offengelegten „Zeitbomben“, Zeitüberschreitungs- oder Deaktivierungsfunktionen oder anderen Mitteln, die darauf abzielen, den Betrieb der Dienste zu beenden (außer am Ende einer Abonnementlaufzeit); (iii) „Hintertüren“ oder anderen Mitteln, die den Fernzugriff auf und/oder die Kontrolle über die Netzwerke des Kunden ermöglichen, und (iv) Codes oder Schlüssel, die dazu dienen, die Dienste ganz oder teilweise zu deaktivieren oder anderweitig abzuschalten oder ihre Funktionalität einzuschränken.
    3. MIT AUSNAHME DER HIERIN VON AAI GEGEBENEN AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ERKENNEN DIE PARTEIEN AN, DASS DIE DIENSTE, DIE DEM KUNDEN GEMÄSS UND IM SINNE DIESER CAA ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, „WIE BESEHEN“, „WIE VERFÜGBAR“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT WERDEN. AAI LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB. DIES GILT INSBESONDERE FÜR ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, DER RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN ODER ERGEBNISSEN. KEIN VERTRETER ODER MITARBEITER VON AAI IST BERECHTIGT, ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG VORZUNEHMEN. SOWEIT DIE GESETZE DES RECHTSSYSTEMS DES KUNDEN EINEN SOLCHEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN BEZUG AUF DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERWORBENEN DIENSTE NICHT ZULASSEN, GEWÄHRT AAI ÜBER DIESE VORSTEHEND AUSDRÜCKLICH GEGEBENE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS NUR DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE MINDESTGEWÄHRLEISTUNG UND LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. DIE DIENSTE SIND NICHT FÜR DIE VERWENDUNG MIT GEFÄHRLICHEN ANWENDUNGEN, DIE ZU TOD, VERLETZUNGEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTEN, KONZIPIERT ODER BESTIMMT, WIE Z. B. DEM BETRIEB VON KERNKRAFTWERKEN, HERZ-LUNGEN-MASCHINEN, WAFFEN, FLUGZEUGNAVIGATION ODER -KOMMUNIKATION UND/ODER STEUERUNGSTECHNIK, UND SOLLTEN AUCH NICHT IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER ART VON ANWENDUNGEN VERWENDET WERDEN. DIE PARTEIEN BESTÄTIGEN, DASS DIE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IN DIESER ZIFFER EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER CAA BILDEN UND AAI DIESE CAA OHNE DIESE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT ABGESCHLOSSEN HÄTTE.
    4. Die in Ziffer 7.1 dargelegten Garantien gelten nur für gekaufte Dienste und professionelle Dienste und nicht für kostenlose Testversionen.
  8. Support und Laufzeitverfügbarkeit.
    1. Dienste im Direkterwerb. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser CAA durch den Kunden, verpflichtet sich AAI, während der Laufzeit der Vereinbarung für die käuflich erworbenen Dienste gemäß den unter https://www.automationanywhere.com/technical-support-terms jeweils aktuellen unter näher beschriebenen Support-Richtlinien Support zu leisten.
    2. Dienste im Indirektverkauf. Der Support für die Dienste des Kunden wird von oder durch den jeweiligen autorisierten Vertreter gemäß den Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrags geleistet.
    3. Kostenlose Testversionen. Für kostenlose Testversionen wird kein Support angeboten.
    4. Betriebszeitverfügbarkeits-SLA.Während der Laufzeit dieser CAA und vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser CAA durch den Kunden, einschließlich der vollständigen Bezahlung der Dienste, wird AAI die Dienste in Übereinstimmung mit den jeweils aktuellen Verfügbarkeitsstandards erbringen, die im Service Level Agreement („SLA“) festgelegt sind, das unter https://www.automationanywhere.com/uptime-availability-SLA verfügbar ist. Sollte AAI die Bedingungen des SLA ganz oder teilweise nicht erfüllen, so verfügt der Kunde über die darin ausdrücklich genannten Rechte und Rechtsmittel.
  9. Kontrolle. Nach angemessener Ankündigung und schriftlicher Aufforderung wird der Kunde AAI Berichte, Zusammenfassungen oder andere Dokumente zur Verfügung stellen, die es AAI ermöglichen, die Einhaltung der Nutzung der Dienste durch den Kunden im Rahmen dieser CAA zu prüfen. AAI wird alle diese Dokumente gemäß den Bestimmungen von Ziffer 4 behandeln.
  10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
    1. Haftungsbeschränkung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND MIT AUSNAHME (A) DER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN VON AAI IN ZIFFER 6, (B) DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IN ZIFFER 4 (MIT AUSNAHME VON VERLETZUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PERSÖNLICHEN DATEN DES KUNDEN, DIE IN ZIFFER 10.1.2 BEHANDELT WERDEN), (C) VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN UND/ODER BETRUG EINER DER PARTEIEN, (D) DIE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN FÜR TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SACHSCHÄDEN, (E) DIE UNBEFUGTE NUTZUNG, VERBREITUNG ODER OFFENLEGUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DER ANDEREN PARTEI ODER (F) DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN:
      1. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI, DIE SICH AUS DIESER CAA ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DIESER CAA UND/ODER DES KAUFVERTRAGS IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG BEGRÜNDET, GEZAHLT HAT. FÜR KOSTENLOSE TESTVERSIONEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG KEINER DER PARTEIEN EINHUNDERT DOLLAR (100,00 USD).
      2. UNGEACHTET ZIFFER 10.1.1 ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON AAI FÜR (A) EINE VERLETZUNG DIESER CAA, DIE ZU EINEM ERFOLGREICHEN SICHERHEITSVORFALL (WIE IN ZIFFER 11.8 DEFINIERT) FÜHRT, ODER (B) EINE VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN VON AAI IM RAHMEN DIESER CAA (NUR IN BEZUG AUF DIE PERSÖNLICHEN DATEN DES KUNDEN) NICHT DAS ZWEIFACHE (2X) DER VOM KUNDEN IM RAHMEN DIESER CAA UND/ODER DES KAUFVERTRAGS IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DIE HAFTUNG AUSLÖSENDEN EREIGNIS BEZAHLTEN GEBÜHREN.
    2. Ausschluss von Schadensersatz. AUSSER IN BEZUG AUF: (A) BETRÄGE, DIE VON AAI AUFGRUND EINES GERICHTLICHEN URTEILS ODER EINES VERGLEICHS IM RAHMEN DER ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN VON AAI BEI RECHTSVERLETZUNGEN ZU ZAHLEN SIND; (B) DIE VERLETZUNG DER IN ZIFFER 4 DARGELEGTEN VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN DURCH EINE PARTEI; (C) VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN UND/ODER BETRUG EINER DER PARTEIEN ODER (D) DIE VERLETZUNG ODER UNBEFUGTE NUTZUNG, VERBREITUNG ODER OFFENLEGUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DER ANDEREN PARTEI DURCH EINE DER PARTEIEN, HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR STRAFSCHADENSERSATZ, BESONDERE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZLEISTUNGEN UND DEN VERLUST VON NUTZUNG, DATEN, GESCHÄFT ODER GEWINN), UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE ODER DAVON, OB DIE HAFTENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DAS RECHTSMITTEL EINER PARTEI ANDERWEITIG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
    3. Keine Beschränkung der gesetzlichen Haftung. Da in manchen Rechtsordnungen eine Haftungs- bzw. Schadensersatzbeschränkung in dem oben genannten Umfang nicht zulässig ist, gelten einige der oben genannten Beschränkungen möglicherweise nicht.
  11. Datenschutz/Datensicherheit.
    1. Datenschutzvereinbarung. Soweit die Erbringung der Dienste durch AAI im Rahmen dieser CAA nach den geltenden Datenschutzgesetzen die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beinhaltet und der Kunde als Verantwortlicher für diese personenbezogenen Daten (gemäß der Definition dieser Begriffe in der Datenschutzvereinbarung) handelt, gilt die Datenschutzvereinbarung.
    2. Datenspeicherung/-verwendung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass AAI PHI (gemäß der Definition in Ziffer 11.3) und personenbezogene Daten nur für die Zeiträume speichert, die in der Datenschutzrichtlinie von AAI (unter https://www.automationanywhere.com/privacy) beschrieben sind, solche Informationen routinemäßig vernichtet und keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung, Korrektur, Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust von PHI oder personenbezogenen Daten übernimmt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass AAI die aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden gewonnenen Informationen in anonymisierter und zusammengefasster Form verwendet, z. B. durch die Nachverfolgung von Klickaktionen, Zugriffsinformationen, Laufzeitverhalten und anderen Nutzungstelemetrien und Metadaten, die aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden abgeleitet werden, um die Leistung der Dienste zu bewerten und die Dienstangebote und -modelle von AAI zu analysieren, zu diagnostizieren, zu erweitern und zu verbessern („Dienstverbesserung“), einschließlich und wie in der Datenschutzrichtlinie von AAI näher beschrieben.
    3. Vertragspartnervereinbarung. Wenn der Kunde ein betroffenes Unternehmen oder ein Geschäftspartner ist und die personenbezogenen Daten geschützte Gesundheitsdaten oder „PHI“ (gemäß der Definition der zuvor nicht definierten und großgeschriebenen Begriffe im Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996) enthalten, darf der Kunde diese PHI nicht an AAI übertragen oder anderweitig offenlegen, bevor eine entsprechende schriftliche Geschäftspartnervereinbarung („BAA“) gemäß dieser Ziffer 11.3 in Kraft getreten ist. Wenn der Kunde ein betroffener Rechtsträger ist und die personenbezogenen Daten PHI enthalten, gilt die BAA, die unter https://www.automationanywhere.com/support/CoveredEntityBAA.pdf verfügbar ist und hiermit durch Referenz Teil dieser CAA ist. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Geschäftspartner handelt und die personenbezogenen Daten PHI enthalten, gilt die BAA, die unter https://www.automationanywhere.com/support/Sub-ContractorBAA.pdf verfügbar ist und hiermit durch Referenz Teil dieser CAA ist.
    4. Sicherheit/technische und organisatorische Maßnahmen („TOMs“) Während der Laufzeit dieser CAA unterhält AAI ein formales Sicherheitsprogramm, das im Wesentlichen mit den Industriestandards übereinstimmt und folgende Ziele verfolgt: (i) die Sicherheit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten; (ii) vor Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Kundendaten zu schützen; und (iii) den unbefugten Zugriff auf Kundendaten zu verhindern. Ein solches Sicherheitsprogramm entspricht den in der DPA genannten Sicherheits-TOMs, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können und hiermit durch Referenz Teil dieser CAA sind. In keinem Fall darf AAI während der Laufzeit den Schutz, der durch die in den TOMs der AAI festgelegten Kontrollen gewährleistet wird, wesentlich mindern. AAI führt über einen unabhängigen Prüfer regelmäßig Penetrationstests („Pen-Tests“) durch, um die Sicherheit der Dienste zu testen. Auf Anfrage des Kunden stellt die AAI dem Kunden vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 4 eine Kopie der aktuellen Ergebnisse der Pen-Tests der AAI sowie der SOC1- und SOC2-Auditberichte oder vergleichbarer, dem Industriestandard entsprechender Nachfolgeberichte zur Verfügung, die von einem unabhängigen Drittprüfer der AAI erstellt wurden. AAI wird die Zertifizierungen nach ISO27001:2013 und ISO22301:2019 sowie Typ 2 SOC 1 und Typ 2 SOC 2 während der gesamten Laufzeit aufrechterhalten.
  12. Updates. AAI hat das Recht, die Dienste nach eigenem Ermessen und von Zeit zu Zeit zu aktualisieren (z. B. um neue Funktionen bereitzustellen, neue Protokolle zu implementieren, die Kompatibilität mit neuen Standards aufrechtzuerhalten oder regulatorische Anforderungen zu erfüllen), vorausgesetzt, dass die Funktionalität der Dienste als Folge solcher Updates nicht wesentlich verringert wird. Soweit ein Update Ergänzungen oder Änderungen der Bedingungen dieser CAA erforderlich macht, wird AAI den Kunden entsprechend benachrichtigen; eine solche Änderung darf jedoch weder die Verbindlichkeiten und/oder Verpflichtungen des Kunden wesentlich erhöhen noch die Verbindlichkeiten und/oder Verpflichtungen von AAI wesentlich verringern, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
  13. Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass für die Dienste die US-amerikanischen und alle anderen relevanten lokalen Exportgesetze und -vorschriften (gemeinsam „Exportgesetze“) gelten. Die Parteien werden alle Exportgesetze einhalten. Der Kunde wird die Dienste oder Bots, Daten, Informationen oder andere Materialien, die sich aus den Diensten ergeben, weder direkt noch indirekt exportieren oder re-exportieren oder die vorgenannten Materialien für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwenden, wenn dies gegen diese Gesetze verstößt.
  14. Höhere Gewalt. Beide Parteien werden von ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dieser CAA befreit, und keine der Parteien haftet gegenüber der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser CAA für Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Geldbußen, Strafen, Sanktionen, Kosten oder Aufwendungen, die einer Partei infolge eines Ereignisses oder Umstands entstehen, der die jeweilige Partei direkt oder indirekt an der Erfüllung einer Verpflichtung aus der vorliegenden Vereinbarung hindert, vernünftigerweise nicht von der jeweiligen Partei zu vertreten ist und von der jeweiligen Partei unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht vollständig oder teilweise hätte vermieden werden können. Hierzu gehören u.a. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Aufruhr, Blockaden, Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Denial-of-Service-Attacke (insbesondere von einem Staat oder einer Nation geförderte Denial-of-Service-Attacken), Virus- oder Hacking-Angriffe, für die es keine bekannte, wirtschaftlich zumutbare Lösung gibt (insbesondere absichtliche/gezielte Hacking-Angriffe durch oder im Auftrag von Nationalstaaten), Handlungen von Staatsfeinden, zivile Unruhen oder allgemeine Hemmung oder Festnahme von Regierung und Volk, Boykotte, Streiks (einschließlich Generalstreiks), Aussperrungen, Unterbrechungen von Stromversorgung oder Telekommunikationsdienstleistungen, oder sonstige ähnliche betriebliche Störungen.
  15. US-Regierung. Jegliche in den Diensten und der dazugehörigen Dokumentation enthaltene Software gilt als „kommerzielle Computersoftware” und „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation” im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 und darf der Regierung der Vereinigten Staaten nur (1) zum Erwerb durch oder im Auftrag von Zivilbehörden in Übereinstimmung mit der in 48 C.F.R. 12.212 dargelegten Richtlinie, oder (2) zum Erwerb durch oder im Auftrag von Einheiten des Verteidigungsministeriums in Übereinstimmung mit den in 48 C.F.R. 227-7201.1 und 227.7202-3 dargelegten Richtlinien zur Verfügung gestellt bzw. von dieser zu den unter (1) und (2) genannten Zwecken beschafft werden. Benötigt eine Behörde zusätzliche Rechte, muss sie einen für beide Seiten akzeptablen schriftlichen Nachtrag zu dieser CAA aushandeln, der diese Rechte ausdrücklich gewährt.
  16. Open-Source-Software. Die in den Diensten enthaltene Software von AAI enthält Open-Source-Software („OSS“), die separaten Lizenzen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Lizenzbedingungen für solche OSS einzuhalten. Weder die OSS noch ihre geltenden Lizenzbedingungen dürfen die Nutzung der Dienste durch den Kunden einschränken oder die Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel des Kunden im Rahmen dieser CAA begrenzen. Solche OSS sowie die für diese OSS geltenden Hinweise, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüsse werden dem Kunden per E-Mail, auf der Website oder durch einen in den Diensten sichtbaren Hinweis mitgeteilt.
  17. Allgemeine Bestimmungen.
    1. Geltendes Recht. Diese CAA unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen kollisionsrechtlichen Grundsätze. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) auf diese CAA keine Anwendung findet. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines geeigneten Gerichts mit Sitz in Santa Clara County, Kalifornien, USA.
    2. Abtretung. Keine der Parteien wird diese CAA oder ein Recht oder eine Verpflichtung aus dieser CAA ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten; AAI ist jedoch berechtigt, diese CAA an eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger im Falle einer Fusion oder eines Erwerbs von AAI oder im Falle einer Übertragung aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder der Vermögenswerte eines größeren Unternehmensteils an eine andere Entität abzutreten. Diese CAA ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu ihren Gunsten.
    3. Drittbegünstigte/Unabhängige Auftragnehmer. Andere natürliche oder juristische Personen als die Parteien dieser CAA haben kein Recht, diese CAA durchzusetzen oder die Durchsetzung dieser Vereinbarung zu beantragen. Es gibt keine Drittbegünstigten für diese CAA. Jede Partei kommt ihren Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der anderen Partei nach. Keine Bestimmungen dieser CAA sind als Gründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer ähnlichen Beziehung zwischen den Parteien zu verstehen oder auszulegen.
    4. Vollständige Vereinbarung/Rangfolge. Diese CAA bildet zusammen mit den jeweiligen Bestellformularen, den hiermit verbundenen Dokumenten und den (entsprechenden) hierin ggf. in Bezug genommen Anhängen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und AAI in Bezug auf den Gegenstand dieser CAA. Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem anderen Dokument des Kunden gegenüber AAI festgelegt sind, sind nicht Teil irgendwelcher Vereinbarungen zwischen AAI und dem Kunden, es sei denn, AAI hat dies ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser CAA und den Bedingungen von Bestellformularen, hiermit verbundenen Dokumenten oder hierin ggf. in Bezug genommenen Anhängen sind die Bedingungen dieser CAA vorrangig und bestimmend, es sei denn, das jeweilige Bestellformular oder das jeweilige andere Dokument verweist ausdrücklich auf eine Bestimmung dieser CAA und hebt diese auf.
    5. Änderung/Verzicht/Salvatorische Klausel. Änderungen zu dieser CAA bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform und müssen durch einen autorisierten Vertreter der Parteien unterzeichnet sein. Ein ausdrücklicher Verzicht oder die nicht rechtzeitige Ausübung eines Rechts aus dieser CAA führt nicht zu einem dauerhaften Verzicht oder einer Erwartung der Nichtdurchsetzung. Sollte eine Bestimmung dieser CAA aus irgendeinem Grund für unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so gilt diese Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen dieser CAA abtrennbar, und die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser CAA wird hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt oder gemindert, es sei denn, eine solche Auslassung würde den Willen der Parteien vereiteln; in diesem Fall kann diese CAA überarbeitet werden, um den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung Wirkung zu verleihen.
  18. Besondere Bestimmungen in Bezug auf Südkorea. Für Kunden oder verbundene Unternehmen in der Republik Korea gelten die folgenden Bestimmungen und haben bei Widersprüchlichkeiten gegenüber den übrigen Bestimmungen dieser CAA Vorrang:
    1. Allgemeine Bestimmungen. Ziffer 17.1 wird vollständig gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
    2. Geltendes Recht. Diese CAA unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen kollisionsrechtlichen Grundsätze. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) auf diese CAA keine Anwendung findet. Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser CAA ergeben, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand einvernehmlich. Gelingt es den Parteien nicht, sich auf einen Gerichtsstand zu einigen, haben sie zu diesem begrenzten Zweck nach der koreanischen Zivilprozessordnung zu verfahren.

Diese CAA tritt am 3. März 2022 in Kraft und ersetzt die am 26. Februar 2021, 27. März 2020 und 27. September 2019 geltenden Fassungen.

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