Wichtig: Dies ist eine rechtliche Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Kunde“) und Automation Anywhere, Inc. („Unternehmen“). Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig, bevor Sie das Kontrollkästchen „Ich stimme zu” markieren. Durch Markieren dieses Kontrollkästchens willigen Sie ein, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, markieren Sie das Kontrollkästchen „Ich stimme zu” nicht.

Durch seine Zustimmung zu dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass er über die Vollmacht, Befähigung und Befugnis zur Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung verfügt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an dieser Vereinbarung zu binden.

  1. Nutzungsrechte und Verpflichtungen. Das Unternehmen erteilt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches, beschränktes Recht, während der Laufzeit dieser Vereinbarung gebührenfrei auf die in Ziffer 1.1 beschriebene Online-Software und die dort beschriebenen Materialien (den „Testdienst”) zuzugreifen und diese ausschließlich für Nicht-Produktionszwecke, zur internen, nicht kommerziellen Evaluierung und/oder für Interoperabilitätsprüfungen des Testdienst mit den Produkten oder Systemen des Kunden zu nutzen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde kann auf den Testdienst zugreifen und diesen für Automation Anywhere Enterprise und Document Automation gemeinsam oder einzeln nutzen. Diese Vereinbarung gilt für jeden dieser Fälle. Der Kunde willigt ein, den Testdienst in Einklang mit allen geltenden Gesetzen, insbesondere den Datenschutzgesetzen (gemäß Definition in Ziffer 11), zu verwenden. Des Weiteren willigt der Kunde ein, den Testdienst in Einklang mit allen Testverfahren und/oder Nutzungsrichtlinien des Unternehmens zu verwenden.

    1. Testdienst. Automation Anywhere Enterprise ist die Software des Unternehmens für die robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA), die auf die durchgängige Automatisierung aller Prozesse mit kognitiven Software-Robotern ausgelegt ist. Document Automation automatisiert Geschäftsprozesse auf Grundlage halb-strukturierter oder unstrukturierter Daten, die in elektronischen Dokumenten, Bildern, E-Mails und ähnlichen Quellen vorliegen. IQ Bot nutzt mehrere KI-Techniken, um Daten intelligent zu digitalisieren und zu extrahieren und RPA- und/oder OCR-Technologie damit noch effektiver zu machen. Der Kunde kann unter Beachtung der geltenden Anweisungen des Unternehmens auf Document Automation und/oder Automation Anywhere Enterprise zugreifen.

    2. Weitere Bedingung. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass die Verwendung von Automation Anywhere Enterprise und/oder Document Automation und jeder lokal installierten damit zusammenhängenden Software zusätzlich zu dieser Vereinbarung auch durch die geltende Lizenzvereinbarung für diese Software geregelt ist.

    3. Kundendaten. Bei Verwendung des Testdiensts kann der Kunde Materialien wie z. B. (ohne hierauf beschränkt zu sein) unformatierte Dokumente, Rechnungen, Hypothekenpapiere, Verträge und/oder andere große Belegmengen in jedem Geschäftsprozess („Kundendaten”), die geschützte Gesundheitsdaten oder personenbezogene Daten (laut Definition in Ziffer 11) enthalten können, eingeben oder offenlegen. Unabhängig davon setzt sich der Kunde in kommerziell angemessener Weise dafür ein, sicherzustellen, dass die Kundendaten keine personenbezogenen Daten beinhalten (stattdessen sind Testdaten, die keine persönliche Identifizierung ermöglichen, zu verwenden). Darüber hinaus hat der Kunde, sofern er in den Anwendungsbereich des HIPAA fällt, die Vorschriften des HIPAA in Bezug auf die Nutzung und Offenlegung von geschützten Gesundheitsdaten, einschließlich der diesbezüglichen Mindestanforderungen, einzuhalten. Dies bedeutet, dass er im Zusammenhang mit dem Testdienst keine geschützten Gesundheitsdaten nutzen oder offenlegen darf. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Angabe der Kundendaten verfügt, die er dem Unternehmen über den Testdienst bereitstellt, und stimmt zu, dass er die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit aller Kundendaten trägt. Des Weiteren ist der Kunde damit einverstanden, dass das Unternehmen Kundendaten nach alleinigem Ermessen für interne Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke sowie zur Verbesserung, Untersuchung und Analyse der Dienstangebote und -modelle des Unternehmens aufbewahren und verwenden kann (der „Kundenforschungszweck“). Der Kunde stimmt auch zu, dass das Unternehmen nicht zur Aufbewahrung oder Verwendung von Kundendaten verpflichtet ist und nicht für das Löschen, die Korrektur, die Vernichtung, die Beschädigung oder den Verlust von Kundendaten verantwortlich oder haftbar ist.

  2. Laufzeit und Beendigung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt, wenn der Kunde auf „Akzeptieren” klickt („Datum des Inkrafttretens”) und endet dreißig (30) Kalendertage nach dem Datum des Inkrafttretens, sofern sie nicht von dem Unternehmen nach alleinigem Ermessen verlängert wurde. Darüber hinaus kann das Unternehmen diese Vereinbarung nach alleinigem Ermessen durch schriftliche oder elektronische Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung stellt der Kunde jegliche Nutzung des Testdiensts ein und gibt auf Anforderung des Unternehmens alle im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befindlichen Kopien des Testdiensts zurück oder vernichtet diese. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Gebühren, Abgaben, Steuern und Unterlagen, die zur Rücksendung des im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Testdiensts erforderlich sind. Die Bedingungen in den Ziffern 2 bis 11 bestehen über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort.

  3. Vertraulichkeit. Der Kunde erkennt an, dass der Testdienst geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens enthält, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, der zugrunde liegenden Logik und Konzepte („vertrauliche Informationen”). Der Kunde verhindert und verweigert die Offenlegung, die Nutzung, den Verkauf, die Abtretung, die Vermietung, die kommerzielle Nutzung oder die Vermarktung von vertraulichen Informationen oder Materialien in irgendeiner Form durch ihn selbst (oder gegebenenfalls seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter) und er gestattet es diesen Personen nicht, einen Teil des Testdiensts gegebenenfalls zum Zwecke der Ableitung des Quellcodes oder der Umgehung des Kennwortschutzes des Testdiensts zu verwenden. Ohne Einschränkung des Vorstehenden werden alle vertraulichen Informationen vom Kunden mit mindestens demselben Maß an Sorgfalt vor der Offenlegung gegenüber anderen geschützt, wie die eigenen geschützten Informationen des Kunden, jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Das Unternehmen kann die Evaluierung des Testdiensts und die Ergebnisse einer solchen Evaluierung öffentlich bekanntmachen, sofern der Kunde durch die offengelegten Informationen nicht ausdrücklich identifiziert wird.

  4. Eigentum; Schutz von geistigem Eigentum. Soweit hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, wird durch keine Bestimmungen in dieser Vereinbarung ein Eigentumsrecht an dem geistigen Eigentum der anderen Partei oder eine Lizenz hierfür (weder stillschweigend, noch durch Verwirkung oder anderweitig) begründet, und jede Partei bleibt weiterhin unabhängig im Besitz ihres geistigen Eigentums und ihrer geschützten Informationen. Das Unternehmen besitzt alle Rechte an geistigem Eigentum, Titel und Interessen an dem Testdienst und sämtlichen Feedbacks, Ideen, Berichten, Empfehlungen, Analysen, Daten, Evaluierungsmaterialien, Datensätzen, Entwürfen, Erfindungen, Spezifikationen und anderen Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellt wurden, unabhängig davon, ob sie vom Kunden oder dem Unternehmen im Laufe oder infolge dieser Vereinbarung erstellt oder gesammelt wurden. Alle dem Kunden hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte behält sich das Unternehmen vor. Der Kunde willigt ein, alle Rechte, die er möglicherweise anderweitig an diesen materiellen und immateriellen Objekten hat, an das Unternehmen abzutreten. Der Kunde willigt ein, keine Eigentumsvermerke, Warenzeichen oder Urheberrechtshinweise auf oder in dem Testdienst zu entfernen oder zu vernichten. Die Angabe eines Urheberrechtsvermerks auf einem Testdienst oder einer Dokumentation stellt keine Veröffentlichung dar und beeinträchtigt auch nicht anderweitig den vertraulichen oder geheimen Charakter des Testdiensts oder der Dokumentation. Der Kunde willigt ein, keine geschützten Informationen in dem Testdienst zu kopieren, zu ändern, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder rückzuentwickeln, keine abgeleiteten Werke davon zu erstellen oder anderweitig zu versuchen, geschützte Informationen in dem Testdienst aufzudecken oder zu erhalten. Alle solche Kopien, Änderungen, Kompilierungen oder abgeleiteten Werke, die möglicherweise angefertigt werden, sind das alleinige Eigentum des Unternehmens.

  5. Keine kommerzielle Verpflichtung. Das Unternehmen kann den Testdienst nach alleinigem Ermessen seinen Kunden allgemein zugänglich machen oder, falls er bereits kommerziell erhältlich ist, diese Produkte und Dienste seinen Kunden weiterhin zur Verfügung stellen, allerdings mit der Maßgabe, dass das Unternehmen hierzu nicht verpflichtet ist. Wenn das Unternehmen den Testdienst seinen Kunden allgemein zugänglich macht, ist der Kunde infolge seiner Teilnahme an dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, einen Vertrag für den Testdienst abzuschließen.

  6. Haftungsfreistellung. Der Kunde hat das Unternehmen schad- und klaglos zu halten im Hinblick auf jeglichen Verlust, jegliche Kosten (einschließlich aller Anwaltskosten), Forderungen, Schäden oder sonstigen Verpflichtungen (einschließlich sämtlicher regulatorischer Bußgelder), die von einer anderen Person, welche an dieser Vereinbarung nicht beteiligt ist, geltend gemacht werden und die sich direkt oder indirekt (i) auf einen Verstoß des Kunden gegen die Datenschutzgesetze in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kundendaten durch den Kunden, (ii) einen Verstoß gegen die Zusicherungen in Ziffer 1.3 oder Ziffer 11.1 oder (iii) die Nutzung des Testdiensts entgegen dieser Vereinbarung beziehen oder sich daraus ergeben.

  7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Mit Ausnahme (I) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN NUTZUNGSRECHTE UND VERPFLICHTUNGEN AUS ZIFFER 1; (II) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN DIE IN ZIFFER 3 DARGELEGTEN VERTRAULICHKEITSAUFLAGEN; (III) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DEN SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM IN ZIFFER 4; (IV) DER VERPFLICHTUNGEN ZUR HAFTUNGSFREISTELLUNG IN ZIFFER 6 UND (V) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN ZIFFER 11.1 haften die Parteien in keinem Fall DER ANDEREN PARTEI gegenüber für besondere oder mittelbare Schäden, Neben- oder Folgeschäden.

MIT AUSNAHME EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN (I) NUTZUNGSRECHTE UND VERPFLICHTUNGEN AUS ZIFFER 1; (II) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN DIE IN ZIFFER 3 DARGELEGTEN VERTRAULICHKEITSAUFLAGEN; (III) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DEN SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM IN ZIFFER 4; (IV) DER VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ZUR HAFTUNGSFREISTELLUNG IN ZIFFER 6 UND (V) EINES VERSTOẞES DES KUNDEN GEGEN ZIFFER 11.1 IST DIE HAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI AUF DEN GESAMTBETRAG DER GEBÜHREN, DIE GEGEBENENFALLS VOM KUNDEN IN DEM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN EREIGNIS AN DAS UNTERNEHMEN GEZAHLT WURDEN, ODER AUF 100,00 USD BESCHRÄNKT, WOBEI JEWEILS DER GERINGERE BETRAG MAẞGEBLICH IST.

  1. Haftungsausschluss. DIE PARTEIEN ERKENNEN AN, DASS DER TESTDIENST dem Kunden GEMÄẞ UND FÜR DIE ZWECKE DIESER Vereinbarung „WIE BESEHEN”, „wie verfügbar” und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt wird. Das Unternehmen lehnt jegliche ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen ab. Dies gilt insbesondere für alle stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung der Rechte Dritter, der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Antworten oder Ergebnissen oder der fachgerechten Ausführung und des Nichtvorliegens von Fahrlässigkeit. Kein Erfüllungsgehilfe oder Mitarbeiter des Unternehmens ist berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen dieser Gewährleistung vorzunehmen.

  2. Einhaltung der Exportbestimmungen und Haftung beim Weiterversand ins Ausland. Testdienste, Hardware oder technische Informationen oder Teile davon, sofern diese zur Verfügung gestellt werden, werden vom Kunden ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens und Erhalt aller erforderlichen Lizenzen der US-Regierung und jeder anderen betreffenden Regierung weder direkt noch indirekt exportiert oder re-exportiert. Der Kunde wird als eingetragener Importeur (Importer of Record) aller Testdienste angesehen, die dem Kunden außerhalb der USA zur Verfügung gestellt werden, und ist für alle diesbezüglichen Importanträge, Auflagen, Unterlagen, Gebühren, Steuern, Abgaben oder sonstigen Compliance-Verpflichtungen verantwortlich, die von dem betreffenden Bestimmungsland oder Rechtsraum auferlegt werden.

  3. Kosten. Der Kunde und das Unternehmen sind jeweils für ihre eigenen Kosten und Ausgaben in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung verantwortlich.

  4. Datenschutz.

    1. 11.1. Im Sinne dieser Vereinbarung sind „Datenschutzgesetze“ alle gesetzlichen Vorschriften auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene, insbesondere (jedoch ohne Einschränkung hierauf) das US-Gesetz von 1996 zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und zur Rechenschaftspflicht der Krankenversicherer (Health Insurance Portability and Accountability Act of 1996; HIPAA) sowie dessen Durchführungsbestimmungen und das Gesetz über Gesundheitsinformationstechnologie für wirtschaftliche und klinische Gesundheit (Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act, HITECH) sowie dessen Durchführungsbestimmungen (zusammen die „HIPAA-Vorschriften“) und alle in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraums, deren Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen, insbesondere (jedoch ohne Einschränkung hierauf) die EU-Datenschutzgrundverordnung (2016/679) („DSGVO“) und alle diesbezüglichen einzelstaatlichen Durchführungsvorschriften. Der Begriff „geschützte Gesundheitsinformationen“, wie in dieser Vereinbarung verwendet, soll die in den HIPAA-Vorschriften gegebene Bedeutung haben. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten”, „betroffene Person(en)” und „Verantwortlicher” haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO. Die Parteien erkennen an und kommen überein, dass jede Partei in Bezug auf in den Kundendaten enthaltene personenbezogene Daten separat als Verantwortlicher fungiert und jede Partei für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die Kundendaten verantwortlich ist. In Bezug auf in den Kundendaten enthaltene personenbezogene Daten erklärt und versichert der Kunde: dass (i) die personenbezogenen Daten unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben wurden; (ii) er die betroffenen Personen ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass ihre personenbezogenen Daten an Dritte, einschließlich des Unternehmens, übermittelt und für die in dieser Vereinbarung aufgeführten Zwecke (einschließlich und ohne Einschränkung für den Kundenforschungszweck) verwendet werden; und (iii) der Kunde über alle erforderlichen Rechte für die Übermittlung von in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten an das Unternehmen zu den in dieser Vereinbarung dargelegten Zwecken verfügt, und dass eine solche Übermittlung der personenbezogenen Daten und die Verarbeitung durch das Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung in Einklang mit den Datenschutzgesetzen stehen. Weiterhin erklärt und versichert der Kunde, dass er (a) gesetzlich dazu berechtigt ist, die in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß dieser Vereinbarung zu verarbeiten (und das Unternehmen zu deren Verarbeitung zu instruieren), und dass (b) die Kundendaten, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens dafür vorliegt, keine Daten besonderer Kategorien (im Sinne der DSGVO), geschützte Gesundheitsdaten, Kreditkartendaten, Finanzinformationen, Sozialversicherungsnummern und/oder Zahlungsinformationen enthalten.

    2. 11.3. Der Kunde bestätigt, dass das Unternehmen kein Geschäftspartner (Business Associate) im Sinne der HIPAA-Vorschriften ist und für oder im Namen des Kunden nicht auf geschützte Gesundheitsdaten zugreift oder solche Daten erstellt, empfängt, pflegt oder übermittelt.

  5. Allgemeine Bestimmungen. Diese Vereinbarung (einschließlich des Anhangs zur Datenverarbeitung) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Abreden und Vereinbarungen, die in Bezug auf den Vertragsgegenstand getroffen wurden. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien erkennen den ausschließlichen Gerichtsstand der örtlich zuständigen Gerichte in Santa Clara County, Kalifornien, USA an. Sollte sich ein Teil dieser Vereinbarung als rechtsunwirksam, nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, sind die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht betroffen. Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schreiben geändert werden. Versäumt es eine Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, wird dies nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung angesehen. Keine der Parteien wird diese Vereinbarung oder ein sich daraus ergebendes Recht bzw. eine sich daraus ergebende Verpflichtung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei abtreten. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und zu ihrem Nutzen wirksam. Andere natürliche oder juristische Personen als die Parteien haben kein Recht, diese Vereinbarung durchzusetzen oder die Durchsetzung dieser Vereinbarung zu beantragen. Jede Partei kommt ihren Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der anderen Partei nach. Keine Bestimmungen dieser Vereinbarung sind als Gründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer ähnlichen Beziehung zwischen den Parteien zu verstehen oder auszulegen.

Zuletzt geändert am: 4. April 2019

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