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Evaluierungsvereinbarung (Appsmith-Software)

Diese Evaluierungsvereinbarung (die „Vereinbarung“) legt die Bedingungen fest, unter denen Automation Anywhere, Inc., eine nach dem Recht des US-Bundesstaats Kalifornien gegründete Gesellschaft mit Sitz in 633 River Oaks Parkway, San Jose, CA 95134, USA, im eigenen Namen und im Namen ihrer verbundenen Unternehmen („AAI“) dem Kunden („Kunde“) die Nutzung der Software von Appsmith, Inc. (die „Software“) zu Testzwecken (der „Test“) zur Verfügung stellt.

Durch das Anklicken eines Kästchens zur Bestätigung dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass er über die volle Befugnis, Fähigkeit und Autorität verfügt, die hierin enthaltenen Bedingungen anzunehmen. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person annimmt, sichert er damit zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an diese Vereinbarung zu binden.

  • Zugriffsberechtigung. AAI gewährt dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken, bis zum 12. Mai 2025, es sei denn, sie wird nach alleinigem Ermessen von AAI verlängert (der „Evaluierungszeitraum“). Der Kunde darf die Software ausschließlich zum Zweck des Tests und der Bewertung für den eigenen, potenziellen internen geschäftlichen Gebrauch sowie zur Abgabe von Rückmeldungen an AAI (wie nachstehend definiert) verwenden.
  • Vertraulichkeit. Der Kunde erkennt an, dass alle Informationen, die AAI im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenlegt, vertraulich, geschützt oder Geschäftsgeheimnisse und Eigentum von AAI und deren Lizenzgebern sein können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sofern hierin nicht anders angegeben: (i) diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sie zu schützen, (ii) sie sowie daraus abgeleitete Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, offenzulegen oder zu verbreiten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Unternehmen, und (iii) sie zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu nutzen, außer zum Test und zur Bewertung der Software für den eigenen potenziellen internen geschäftlichen Gebrauch des Kunden. Zur Klarstellung erkennen die Parteien an und stimmen darin überein, dass sowohl die Tatsache, dass der Kunde die Software evaluiert, als auch die Erfahrungen des Kunden bei der Evaluierung der Software vertrauliche Informationen von AAI und des Kunden im Sinne dieser Vereinbarung darstellen.
  • Kundenbestätigungen.
    • Der Kunde erkennt an, dass ein Teil oder die gesamte im Rahmen des Tests bereitgestellte Software noch in der Entwicklung sein kann und Mängel oder Fehler aufweisen kann, die von AAI, deren Lizenzgebern oder anderen Anbietern nicht behoben werden können oder nicht behoben werden.
    • Der Kunde erkennt außerdem an, dass AAI während der Bereitstellung der Software nach eigenem Ermessen Support leisten kann. Jeglicher Support, den AAI während des Tests bereitstellt, erfolgt ausschließlich nach eigenem Ermessen von AAI.
  • Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf die Software ausschließlich in einer Nicht-Produktionsumgebung verwenden und darf die Software nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten, sensibler Daten oder vertraulicher Informationen nutzen. „Personenbezogene Daten“ bezeichnet (a) personenbezogene Daten, persönliche Informationen, identifizierbare personenbezogene Informationen oder einen ähnlichen Begriff im Sinne des jeweils geltenden Rechts oder (b) falls durch geltendes Recht nicht definiert, alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Von dem Kunden an die Software übermittelte Informationen können von Predikly LLC verarbeitet werden.
  • Feedback. Alle Vorschläge, Kommentare oder Rückmeldungen in Bezug auf die Funktionen und Eigenschaften der Software – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benutzerfreundlichkeit, Fehler und Testergebnisse – die der Kunde AAI zur Verfügung stellt („Feedback“), gehen in das alleinige und ausschließliche Eigentum von AAI über. Der Kunde überträgt hiermit unwiderruflich alle Rechte, Ansprüche und Interessen an sämtlichem Feedback einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum an AAI und verpflichtet sich, diese unwiderruflich an AAI zu übertragen.
  • Geistiges Eigentum. Vorbehaltlich der im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten eingeschränkten Rechte behalten sich AAI, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an der Software vor, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum.
  • Laufzeit/Kündigung. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch den Kunden in Kraft und bleibt bis zum Ablauf des Evaluierungszeitraums wirksam, sofern sie nicht zuvor von AAI aus beliebigem Grund durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gekündigt oder im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der Parteien verlängert wird. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass seine Nutzungsrechte an der Software gemäß dieser Vereinbarung mit Ablauf des Evaluierungszeitraums enden.
  • HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE WIRD IN DER VORLIEGENDEN FORM („AS IS“) MIT ALLEN FEHLERN BEREITGESTELLT, UND DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND LIEGT BEIM KUNDEN. DIE SOFTWARE WIRD OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH FEHLERFREIHEIT, VIRUSFREIHEIT, UNUNTERBROCHENER FUNKTIONSWEISE, MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN – AUSSER SOWEIT DERARTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN GESETZLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. AAI, SEINE LIZENZGEBER UND ANDERE ANBIETER ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE FUNKTIONALITÄT DER SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT ODER DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
  • HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET AAI ODER EINES SEINER TOCHTERUNTERNEHMEN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, GESCHÄFTSFÜHRER ODER MITARBEITENDE (ZUSAMMEN DIE „AAI-GRUPPE“) UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN IRGENDEINEM ZUSAMMENHANG MIT DEM TEST, DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN – SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE IN KEINEM FALL DARF DIE GESAMTHAFTUNG DER AAI-GRUPPE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEM TEST ERGIBT ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHT – GLEICH OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG – TAUSEND US-DOLLAR (1.000,00 $) ÜBERSCHREITEN. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIGEN, FOLGE- ODER BESONDEREN SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. SOWEIT DIE VORSTEHENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG AUS IRGENDEINEM GRUND NICHT ANWENDBAR IST, IST DIE HAFTUNG VON AAI, DER AAI-GRUPPE, DRITTANBIETERN VON INHALTEN UND DEREN JEWEILIGEN VERTRETERN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG BEGRENZ.
  • Fortbestehen. Die Bestimmungen in den Abschnitten 2, 5, 6, 8, 9 und 10 dieser Vereinbarung bleiben auch nach einer Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.
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