Stand: 23. Januar 2020

 

Wichtig: Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Kunde“) und Automation Anywhere, Inc. („AAI“). Diese Vereinbarung gilt für die Nutzung der (nachfolgend definierten) Services durch den Kunden.

Mit Annahme dieser Vereinbarung durch (1) Anklicken eines die Annahme bestätigendes Kästchens, (2) Ausfertigung eines auf diese Vereinbarung Bezug nehmenden Bestellformulars oder (3) Nutzung kostenloser Services stimmt der Kunden den Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Der Kunde erklärt, dass er über die Vollmacht, Befähigung und Befugnis zur Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung verfügt. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen eines Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person annimmt, sichert er damit zu, dass er über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügt, diesen Arbeitgeber bzw. diese andere juristische Person an diese Vereinbarung zu binden.

1. Definitionen. „Verbundenes Unternehmen“ steht für jede Entität, die die betroffene juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder zusammen mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle einer dritten Entität steht, und die keinen Sanktionen oder Handelssperren seitens der US-Regierung unterliegt. „Kontrolle“ bedeutet im Sinne dieser Definition die direkte oder indirekte Eigentümerschaft bzw. die Verfügung über mehr als 50 % der Stimmanteile der betroffenen Entität.

„Beta-Dienste“ sind Dienste oder Funktionen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, um sie nach seiner Wahl ohne zusätzliche Kosten zu testen. Sie sind eindeutig als Beta, Pilot, eingeschränkte Version, Entwicklervorschau, Nicht-Produktion, Evaluation oder durch eine ähnliche Beschreibung gekennzeichnet.

„Vertrauliche Informationen“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 4.1.

„Dokumentation“ bezieht sich auf die vom Kunden für eine ordnungsgemäße Installation, Einstellung und Nutzung der Services benötigen Installationsanleitungen und/oder -handbücher, Betriebsanleitungen und technischen Spezifikationen von AAI in der jeweils aktuellen Fassung, die per Download oder während der Installation der Services zur Verfügung gestellt werden.

„Services“ bezieht sich auf die Community Edition der von AAI online zur Verfügung gestellten Software. Sofern nicht anders angegeben, umfasst die Definition der Dienste auch die Beta-Dienste.

„Laufzeit“ hat die Bedeutung gemäß Ziffer 3.1.1.

2. Nutzung der Services. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Services.

  • 2.1 Nutzungsrechte und Verpflichtungen. AAI gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zum Zugriff auf die Services und Nutzung derselben in dem Umfang, in dem sie dem Kunden von AAI ausschließlich zur internen Nutzung durch den Kunden im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt werden, und für die nachfolgend in Ziffer 3 beschriebene Dauer. Der Kunde verpflichtet sich, die Services gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere der (nachfolgend in Abschnitt 9 definierten) Datenschutzgesetze zu nutzen.

  • 2.2. Qualifizierung. Die Nutzung der Community Edition ist folgenden Kundengruppen vorbehalten: (1) natürlichen Personen; in diesem Fall darf der Kunde die Services nur auf einem (1) Computer nutzen; oder (2) mittelständischen Unternehmen; in diesem Fall darf das mittelständische Unternehmen einschließlicher aller mit ihm verbundenen Unternehmen nur bis zu 100 Seiten pro Monat mit IQ Bot bearbeiten/hochladen, und es sind nur maximal fünf (5) Nutzer zulässig. Die Organisation eines Kunden gilt als mittelständisches Unternehmen, wenn sie a) über weniger als 250 (physische oder virtuelle) Computer verfügt, b) weniger als 250 Nutzer hat und c) einen Jahresumsatz von weniger als 5 Mio. US-Dollar tätigt. Wenn ihre Organisation eines (1) der drei (3) vorstehend genannten Kriterien überschreitet, gilt ihre Organisation nicht als mittelständisches Unternehmen. Der Kunde kann auf die Community Edition zugreifen, indem er die entsprechenden Anweisungen von AAI befolgt.

  • 2.3. Nutzungsbeschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht etwas anderes vorgesehen ist oder geltendes Recht bzw. die Bedingungen einer Drittlizenz etwas anderes vorschreiben, ist es dem Kunden nicht gestattet und darf der Kunde es seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nicht gestatten, (a) Teile der Services oder der vertraulichen Informationen von AAI in irgendeiner Art und Weise offenzulegen, zu verkaufen, abzutreten, zu vermieten, kommerziell zu verwerten oder zu vermarkten, (b) Teile der Services oder der vertraulichen Informationen von AAI zu kopieren, zu modifizieren, zu verbessern, zu übersetzen, zu ergänzen, daraus abgeleitete Werke zu erstellen oder Eigentumshinweise bzw. -kennzeichnungen von diesen zu entfernen, (c) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende(n) Struktur, Ideen, Fachkenntnisse oder Algorithmen von Relevanz für die Services oder für vertrauliche Informationen von AAI zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig aufzudecken zu versuchen, oder (d) Services zu nutzen, die nicht von AAI unter der vorliegenden Vereinbarung zur Nutzung durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Sofern diese Vereinbarung dies nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde keine Wettbewerbsanalyse, kein Benchmarking und keine Nutzung, Evaluierung oder Ansicht der Services zu Test-, Entwicklungs- oder Modifizierungszwecken oder einer anderweitigen Erstellung von Softwareprogrammen oder Softwareprogrammteilen veranlassen oder gestatten, die Funktionen ausführen, die den von den Services ausgeführten Funktionen ähnlich sind. Jede Nutzung der Services unter Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen durch den Kunden, die im Ermessen von AAI die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services gefährdet, kann zu einer sofortigen Aussetzung der Services durch AAI führen; dabei wird sich AAI jedoch in wirtschaftlich angemessene Maße den Umständen entsprechend bemühen, den Kunden zu benachrichtigen und ihm vor einer solchen Aussetzung Gelegenheit zu geben, eine solche Verletzung oder Gefährdung zu beheben.

  • 2.4 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für die Nutzung der Services durch alle Nutzer verantwortlich, die auf die Services mit den Anmeldedaten des Kunden zugreifen. Somit ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass

    • Administratorberechtigungen nur mit äußerster Besonnenheit erteilt werden;
    • seine Benutzer ihre Passwörter nicht weitergeben;
    • die Sicherheit seiner Systeme und der Maschinen, die sich mit diesen Services verbinden und diese nutzen, gewährleistet und aufrechterhalten wird, einschließlich der Implementierung notwendiger Patches und Betriebssystem-Updates.

     

    Der Kunde verpflichtet sich außerdem, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AAI keine Penetrationstest der Services durchzuführen oder von Dritten durchführen zu lassen.

  • 2.5 Eigentum; Schutz von geistigem Eigentum. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behalten sich AAI sowie dessen verbundene Unternehmen und Lizenzgeber alle ihre Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an den Services vor, einschließlich aller ihrer damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden keine weiteren Rechte als die hierin ausdrücklich genannten gewährt. Die Angabe eines Urheberrechtsvermerks in irgendeinem Teil der Services oder der vertraulichen Informationen von AAI stellt keine Veröffentlichung dar und beeinträchtigt auch nicht anderweitig den vertraulichen oder geheimen Charakter der Services oder der vertraulichen Informationen von AAI.

3. Laufzeit und Beendigung . Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die „Laufzeit“) beginnt, wenn der Kunde auf „Get Started” („Loslegen“) klickt, und endet zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens, sofern sie nicht von AAI nach alleinigem Ermessen verlängert wurde. Darüber hinaus kann AAI diese Vereinbarung nach alleinigem Ermessen durch schriftliche oder elektronische Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung stellt der Kunde jegliche Nutzung der Services ein und gibt auf Anforderung von AAI alle zu jenem Zeitpunkt in seinem Besitz oder unter seiner Verfügungsgewalt befindlichen Kopien von Teilen der Services zurück oder vernichtet diese. Die Bestimmungen in Ziffern 2.3, 2.5, 3, 4, 5.2, 6, 7, 9 und 11 – 16 überdauern die Kündigung dieser Vereinbarung.

4. Vertraulichkeit.

  • 4.1 Vertrauliche Informationen. Im Sinne der vorliegenden Vereinbarung sind mit „vertraulichen Informationen“ alle nicht-öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse einer Partei gemeint, die der jeweils anderen Partei offenbart werden, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder über andere Medien offenbart werden und ob sie als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig kenntlich gemacht sind.

  • 4.2. Ausschlüsse. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, (a) die der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, dies geschieht nun infolge einer Pflichtverletzung durch die empfangende Partei, (b) die von der empfangenden Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsbeschränkung rechtmäßig erworben werden, (c) für die die empfangende Partei durch schriftliche Nachweise darlegen kann, dass sie (i) sich zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits in ihrem Besitz befanden oder (ii) durch die empfangende Partei eigenständig ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, oder (d) deren Offenlegung von der offenlegenden Partei genehmigt wurde.

  • 4.3. Geheimhaltungspflichten. Die empfangende Partei hat die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen zugrunde legt, mindestens jedoch mit verkehrsüblicher Sorgfalt. Die empfangende Partei wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei (a) keinen Teil der vertraulichen Informationen gegenüber Dritten offenlegen, mit Ausnahme ihrer Geschäftsführer, Prokuristen, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater bzw. der Geschäftsführer, Prokuristen, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater ihrer verbundenen Unternehmen, die vernünftigerweise Zugang zu den vertraulichen Informationen benötigen, um die hierin beschriebenen zulässigen Nutzungen auszuüben, und die verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen zu Bedingungen zu schützen, die denen dieser Vereinbarung im wesentlichen ähnlich sind, oder (b) vertrauliche Informationen nur soweit gemäß dieser Vereinbarung zulässig nutzen. Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen beschaffen oder offenlegen, soweit dies gemäß geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Gerichtsbeschlüssen erforderlich ist, vorausgesetzt, jedoch dass sie die offenlegende Partei zunächst, sofern dies zulässig ist, über die Anfrage informiert und der offenlegenden Partei so Gelegenheit gibt, sich gegen diese Beischaffung oder Offenlegung zu verteidigen, diese einzuschränken oder sich davor zu schützen.

5. Haftungsfreistellung.

  • 5.1 Freistellung durch AAI. AAI hält den Kunden gegen Schäden oder Verluste schad- und klaglos, die diesem auf Grund von bzw. aus Ansprüchen Dritter entstehen, die darauf beruhen, dass ein Teil der Services ein in den USA durchsetzbares Patent oder Urheberrecht verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis missbraucht. Im Falle von Klagen, die auf einer behaupteten Verletzung beruhen, kann AAI nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die jeweiligen Services nach dieser Vereinbarung weiter zu nutzen, (b) den betroffenen Teil der Services durch einen Ersatz oder eine Änderung ersetzen oder modifizieren, mit dem bzw. der die Services im Wesentlichen in gleichwertiger Form funktionieren können wie mit dem verletzenden Teil der Services, oder (c) wenn die oben genannten Optionen (a) und (b) nicht angemessen im Handel erhältlich oder praktikabel sind, kann AAI die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von AAI in Bezug auf den betroffenen Teil der Services kündigen, wobei AAI in diesem Fall einen anteiligen Teil der ggf. vorausbezahlten Gebühren für diesen betroffenen Teil der Services zurückerstattet, der dem Zeitraum vom Datum der Kündigung bis zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit entspricht. Die Freistellungspflichten von AAI nach dieser Ziffer 5.1 (Freistellung durch AAI) sind davon abhängig, dass der Kunde (a) AAI unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (b) AAI die alleinige Kontrolle über die Abwehr und Beilegung des Anspruchs gewährt und (c) AAI sämtliche Hilfestellungen (auf Kosten von AAI), Informationen und Vollmachten gewährt, die vernünftigerweise für die Abwehr und Beilegung der Forderung erforderlich sind.

  • 5.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde hält AAI schad- und klaglos gegen jegliche Verluste, Kosten (einschließlich aller Rechtskosten), Forderungen, Schäden oder sonstigen Verpflichtungen, die von einer Person, welche an dieser Vereinbarung nicht beteiligt ist, geltend gemacht werden und die direkt oder indirekt mit (i) einem Verstoß des Kunden gegen die Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit der Bereitstellung personenbezogener Daten (gemäß der Definition in nachfolgender Ziffer 9.1) durch den Kunden oder einer Nichteinhaltung seitens des Kunden seiner nachfolgend in Ziffer 9.3 festgelegten Verpflichtungen, (ii) einem Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen in Ziffer 2 (Nutzung der Services) bzw. die Zusicherungen in Ziffer 9 (Datenschutz) der vorliegenden Vereinbarung oder (iii) der Nutzung vertraulicher Informationen von AAI durch den Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung oder (iv) der Nutzung der Services durch den Kunden unter Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften bzw. Richtlinien zusammenhängen oder sich daraus ergeben.

  • 5.3 Freistellungsausschlüsse. AAI haftet nicht für die in Ziffer 5.1 beschriebenen Ansprüche, und der Kunde wird AAI gegen solche Ansprüche schad- und klaglos halten, soweit diese nur aus folgenden Gründen eingetreten sind: (a) vom Kunden oder einer im Namen des Kunden handelnden Partei vorgenommene Änderungen an den Services, (b) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung der Services mit nicht von AAI gelieferten Geräten, Vorrichtungen, Software oder Daten (einschließlich der Nutzung der Services zur Automatisierung von durch AAI ausgewählter Software bzw. ausgewählten Prozessen), (c) das Versäumnis des Kunden, aktualisierte oder geänderte Formen der von AAI bereitgestellten Services zu verwenden, (d) die Nutzung der Services durch den Kunden auf nicht dieser Vereinbarung entsprechende Weise, (e) die Einhaltung seitens AAI von Designs, Plänen oder Spezifikationen, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden; oder (f) die Nutzung der Beta-Dienste durch den Kunden.

  • 5.4 DIE BESTIMMUNGEN DIESER ZIFFER 5 LEGEN DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN VERPFLICHTUNGEN VON AAI SOWIE DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG ODER DEN MISSBRAUCH VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER FEST.

6. Kontrolle. AAI ist unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist berechtigt, die Einhaltung der gemäß dieser Vereinbarung geltenden Nutzungsbedingungen für die Services durch den Kunden zu prüfen.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

  • 7.1. Haftungsbeschränkung VORBEHALTLICH DER NACHSTEHEND IN ZIFFER 7.2 GENANNTEN AUSSCHLÜSSE HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR: (A) STRAFSCHADENERSATZ, EINZELFALLSCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZ-SERVICES SOWIE ENTGANGENE NUTZUNG, DATENVERLUST, ENTGANGENES GESCHÄFT ODER ENTGANGENEN GEWINN), UNABHÄNGIG DAVON, AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE DIESE BERUHEN ODER OB DIE HAFTENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (B) SCHADENERSATZ IN HÖHE EINES GESAMTBETRAGS, DER DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE ÜBERSTEIGT: (1) DIE DURCH DEN KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DER LETZTEN ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS GEZAHLTEN GEBÜHREN ODER (2) EINHUNDERT DOLLAR (USD 100,00).

  • 7.2. Beschränkung von Haftungsausschlüssen. Die in Ziffer 7.1 (Haftungsbeschränkung) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für: (a) Schadenersatz im Zusammenhang mit Ansprüchen, die nach dieser Vereinbarung entschädigungspflichtig sind, (b) Ansprüche aufgrund einer Verletzung der in Abschnitt 4 (Vertraulichkeit) genannten Verpflichtungen durch eine der Parteien, (c) unbefugte Nutzung, Verteilung oder Offenlegung des geistigen Eigentums der jeweils anderen Partei und (d) ggf. bestehende Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

  • 7.3. Keine Beschränkung der gesetzlichen Haftung. Da in manchen Rechtsordnungen eine Haftungs- bzw. Schadenersatzbeschränkung in dem o.g. Umfang nicht zulässig ist, gelten einige der oben genannten Beschränkungen möglicherweise nicht.

8. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER HIERIN VON AAI GEGEBENEN AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN ERKENNEN DIE PARTEIEN AN, DASS DIE SERVICES, DIE DEM KUNDEN GEMÄSS UND IM SINNE DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, „WIE BESEHEN“, „WIE VERFÜGBAR“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT WERDEN. AAI LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB. DIES GILT INSBESONDERE FÜR ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, DER RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN ODER ERGEBNISSEN. KEIN VERTRETER ODER MITARBEITER VON AAI IST BERECHTIGT, ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG VORZUNEHMEN. SOWEIT DIE GESETZE DES RECHTSSYSTEMS DES KUNDEN EINEN SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IN BEZUG AUF DIE SERVICES IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZULASSEN, GEWÄHRT AAI ÜBER DIESE VORSTEHEND AUSDRÜCKLICH GEGEBENE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS NUR DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE MINDESTGEWÄHRLEISTUNG UND LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. DIE PARTEIEN BESTÄTIGEN, DASS DIE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE IN DIESER ZIFFER 8 (GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS) EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG BILDEN UND AAI DIESE VEREINBARUNG OHNE DIESE AUSSCHLÜSSE NICHT ABGESCHLOSSEN HÄTTE.

9. Datenschutz.

  • 9.1. Datenschutzgesetze. Im Sinne dieser Vereinbarung sind „Datenschutzgesetze“ alle gesetzlichen Vorschriften auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene, insbesondere (jedoch ohne Einschränkung hierauf) folgende: das kalifornische Verbraucherschutzgesetz von 2018 (California Consumer Protection Act of 2018; „CCPA“), das US-Gesetz von 1996 zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und zur Rechenschaftspflicht der Krankenversicherer (Health Insurance Portability and Accountability Act of 1996; HIPAA) sowie dessen Durchführungsbestimmungen und das Gesetz über Gesundheitsinformationstechnologie für wirtschaftliche und klinische Gesundheit (Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act, HITECH) sowie dessen Durchführungsbestimmungen (zusammen die „HIPAA-Vorschriften“); und alle in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, deren Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen, insbesondere (jedoch ohne Einschränkung hierauf) die EU-Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) („DSGVO“) und alle diesbezüglichen einzelstaatlichen Durchführungsvorschriften. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten“, „besondere Kategorien von personenbezogenen Daten“, betroffene Person(en)“ und „Verantwortlicher“ haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „geschützte Gesundheitsdaten (auf Englisch: Protected Health Information)“, „erfasster Rechtsträger (auf Englisch: Covered Entity)“ und „Vertragspartner (auf Englisch: Business Associate)“ haben die ihnen in den HIPAA-Vorschriften zugewiesene Bedeutung.

  • 9.2. Rollen der Parteien. Die Parteien nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass (i) in Bezug auf personenbezogene Daten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten des Kunden, die von AAI zur Bereitstellung der Services im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden, AAI ein Auftragsverarbeiter (bzw. ein ‚Dienstleister‘ (service provider) im Sinne des CCPA) und der Kunde ein Verantwortlicher (bzw. eine ‚Firma‘ (business) im Sinne des CCPA) ist, und dass (ii) in Bezug auf alle sonstigen personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere auch Daten, die von AAI zu Forschungszwecken verarbeitet werden, jede Partei für sich als Verantwortlicher gilt und für die eigene Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten des Kunden verantwortlich ist.

  • 9.3. Verpflichtungen des Kunden. Sofern vorliegend nicht etwas gegenteiliges vorgesehen ist, erklärt und versichert der Kunde in Bezug auf personenbezogene Daten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten des Kunden, dass (i) die personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben wurden; (ii) er die betroffenen Personen ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt hat und auch weiterhin mindestens jährlich in Kenntnis setzen wird, dass ihre personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten an Dritte einschließlich AAI übermittelt und für die in dieser Vereinbarung aufgeführten Zwecke (insbesondere auch zu den nachfolgend in Ziffer 9.4 definierten Forschungszwecken von AAI) verwendet werden; und (iii) der Kunde über alle erforderlichen Rechte verfügt, die für die Übermittlung von personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten an AAI zu den in dieser Vereinbarung dargelegten Zwecken notwendig sind, und eine solche Übermittlung der personenbezogenen Daten bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung durch AAI in Einklang mit den Datenschutzgesetzen erfolgt. Der Kunde hat AAI auf Verlangen von AAI den Nachweis zu erbringen, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten an AAI zu übermitteln. Soweit AAI im Rahmen dieser Vereinbarung als Auftragsverarbeiter auftritt, (a) erklärt und versichert der Kunde weiterhin, dass er über eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung (und die Beauftragung von AAI mit der Verarbeitung) von personenbezogenen Daten bzw. von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß dieser Vereinbarung verfügt, und (b) nehmen der Kunde und AAI zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Bedingungen der Datenverarbeitungsvereinbarung (auf Englisch: Data Processing Agreement) unter https://www.automationanywhere.com/support/DPA.pdf (i) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. von besonderen Kategorien personenbezogener Daten durch AAI im Auftrag des Kunden gelten und (ii) durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung werden.

  • 9.4. Der Kunde erklärt und versichert, dass er über alle notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügt, um AAI elektronische Dokumente, Bilder und E-Mails zur Verfügung zu stellen, die in die Services hochgeladen wurden und ggf. geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, und er verpflichtet sich, die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit dieser Daten zu tragen. Der Kunde stimmt ferner zu, dass AAI diese Informationen und alle daraus abgeleiteten KI-Modelle oder Labels, die vom Kunden durch die Nutzung der Services definiert werden, verwenden darf, um die Serviceangebote und -Modelle von AAI zu verbessern, zu recherchieren und zu analysieren (die „Forschungszwecke von AAI“) und neue Angebote und Modelle zu entwickeln, einschließlich wie näher in der Datenschutzerklärung von AAI unter https://de.automationanywhere.com/privacy beschrieben. Der Kunde stimmt ebenfalls zu, dass AAI geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten nur für die in der Datenschutzerklärung von AAI beschriebenen Zeiträume speichert und diese Daten routinemäßig vernichtet, und dass AAI nicht für die Löschung, Berichtigung, Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust von geschützten Gesundheitsdaten, personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten verantwortlich oder haftbar ist.

  • 9.5. Rechte der betroffenen Person. AAI wird den Kunden über alle Anträge von betroffenen Personen auf Wahrnehmung der ihnen gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten des Kunden zustehenden Rechte („Anträge betroffener Personen“) informieren. Der Kunde wird sich in wirtschaftlich angemessenen Maße bemühen, AAI nach Anweisung bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Bereitstellung zusätzlicher Daten, die von AAI benötigt werden, um von ihr verarbeitete geschützte Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf die jeweilige betroffene Person zu identifizieren.

  • 9.6. Internationale Datenübermittlungen. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung stellt AAI die folgenden Übermittlungsmechanismen in entsprechender Rangfolge für die Übermittlung personenbezogener Daten oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß dieser Vereinbarung aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, ihren Mitgliedstaaten sowie dem Vereinigten Königreich und der Schweiz in Länder zur Verfügung, die kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgesetze gewährleisten, soweit solche Übertragungen diesen Datenschutzgesetzen unterliegen: (i) die Selbstzertifizierung von AAI im Rahmen des EU-US/Swiss-US Privacy Shield und (ii) sofern AAI ein Verantwortlicher ist, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer (Übermittlung zwischen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen), die von der Europäischen Kommission per Entscheidung 2004/915/EC vom 27. Dezember 2004 genehmigt wurden, und sofern AAI ein Auftragsverarbeiter ist, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer (Übermittlung zwischen einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter), die von der Europäischen Kommission per Beschluss 2010/87/EU vom 5. Februar 2010 genehmigt wurden.

  • 9.7 Vertragspartnervereinbarung. Sofern es sich bei dem Kunden um einen erfassten Rechtsträger (Covered Entity) oder einen Vertragspartner (Business Associate) handelt und die personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten geschützte Gesundheitsdaten beinhalten, darf der Kunde diese geschützten Gesundheitsdaten erst nach Inkrafttreten einer entsprechenden schriftlichen, sowohl von der Form als auch vom Inhalt her von AAI schriftlich akzeptierten Vertragspartnervereinbarung („VPV“) an AAI übermitteln oder anderweitig an AAI weiterleiten. Sofern es sich bei dem Kunden um einen erfassten Rechtsträger (Covered Entity) handelt und die personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten geschützte Gesundheitsdaten beinhalten, gilt die hier verfügbare VPV: https://www.automationanywhere.com/support/CoveredEntityBAA.pdf, die durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vertragspartner (Business Associate) handelt und die personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten geschützte Gesundheitsdaten beinhalten, gilt die hier verfügbare VPV: https://www.automationanywhere.com/support/Sub-ContractorBAA.pdf, die durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung wird.

10. Updates. AAI kann an den Services gelegentlich Updates vornehmen oder neue Features, Versionen oder Funktionen hinzufügen. Sofern ein Update eine Erweiterung oder Änderung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erfordert, wird AAI den Kunden entsprechend benachrichtigen. AAI behält sich das Recht vor, in Zukunft eine angemessene Gebühr für die Services zu erheben. Dabei wird AAI den Kunden vor der Einführung von Gebühren für die Services mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen.

11. Überwachung. Ggf. erhebt AAI bei der Überwachung der Nutzung der Services durch den Kunden in Übereinstimmung mit der AAI-Datenschutzerklärung und den Datenschutzgesetzen technische Daten und Nutzungsinformationen, z.B. Informationen über die Leistungsfähigkeit der Services, Zugriffsinformationen, Klickhandlungen, Laufzeitverhalten, Einstellungen und Benutzerinformationen, insbesondere die IP-Adresse. Obwohl AAI nicht zur Überwachung der Nutzung der Services durch den Kunden verpflichtet ist, ermächtigt dieser AAI hiermit, dies zu tun. AAI kann jede Nutzung der Services verbieten, von denen sie glaubt, dass sie gegen die hierin dargelegten Bedingungen verstoßen (oder angeblich verstoßen).

12. Einhaltung der Exportbestimmungen und Haftung beim Weiterversand ins Ausland. Der Kunde wird ggf. zur Verfügung gestellte Services, Hardware oder technische Informationen bzw. Teile davon weder direkt noch indirekt exportieren oder re-exportieren, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung von AAI sowie sämtliche erforderlichen Lizenzen der US-Regierung sowie jeder anderen betroffenen Regierung einzuholen. Der Kunde wird als eingetragener Importeur (Importer of Record) aller Services angesehen, die dem Kunden außerhalb der USA zur Verfügung gestellt werden, und ist für alle diesbezüglichen Importanträge, Auflagen, Unterlagen, Gebühren, Steuern, Abgaben oder sonstigen Compliance-Verpflichtungen verantwortlich, die durch das jeweilige Bestimmungsland bzw. die jeweilige Rechtsordnung auferlegt werden.

13. Höhere Gewalt. Beide Parteien werden von ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, und keine der Parteien haftet gegenüber der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung für Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Geldbußen, Strafen, Sanktionen, Kosten oder Aufwendungen, die einer Partei infolge eines Ereignisses oder Umstands entstehen, der die jeweilige Partei direkt oder indirekt an der Erfüllung einer Verpflichtung aus der vorliegenden Vereinbarung hindert, vernünftigerweise nicht von der jeweiligen Partei zu vertreten ist und von der jeweiligen Partei unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht vollständig oder teilweise hätte vermieden werden können. Hierzu gehören u.a. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Blockaden, Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Denial-of-Service-Attacke (insbesondere von einem Staat oder einer Nation geförderte Denial-of-Service-Attacken), Virus- oder Hacking-Angriffe, für die es keine bekannte, wirtschaftlich zumutbare Lösung gibt (insbesondere absichtliche/gezielte Hacking-Angriffe durch oder im Auftrag von Nationalstaaten), Handlungen von Staatsfeinden, zivile Unruhen oder allgemeine Hemmung oder Festnahme von Regierung und Volk, Boykotte, Streiks (einschließlich Generalstreiks), Aussperrungen oder sonstige ähnliche Arbeitsunruhen.

14. US-Regierung. Jegliche in den Services und der dazugehörigen Dokumentation enthaltene Software gilt als „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“ im Sinne von 48 C.F.R. 12.212 und darf der Regierung der Vereinigten Staaten nur (1) zum Erwerb durch oder im Auftrag von Zivilbehörden in Übereinstimmung mit der in 48 C.F.R. 12.212 dargelegten Richtlinie, oder (2) zum Erwerb durch oder im Auftrag von Einheiten des Verteidigungsministeriums in Übereinstimmung mit den in 48 C.F.R. 227-7201.1 und 227.7202-3 dargelegten Richtlinien zur Verfügung gestellt bzw. von dieser zu den unter (1) und (2) genannten Zwecken beschafft werden. Benötigt eine Behörde zusätzliche Rechte, muss sie einen für beide Seiten akzeptablen schriftlichen Nachtrag zu dieser Vereinbarung aushandeln, der diese Rechte ausdrücklich gewährt.

15. Dritt-Software. Die in den Services enthaltene AAI-Software enthält und wird vertrieben mit Open-Source-Software, die einer anderen Lizenz unterliegt. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen von AAI gelten nicht für solche Open-Source-Software. Der Kunde stimmt zu, dass alle Open-Source-Software stets den Bedingungen unterliegt, zu denen sie bereitgestellt wird. Jede solche Open-Source-Software sowie die für diese Open-Source-Software geltenden Hinweise, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüsse werden dem Kunden von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt (Benachrichtigung per E-Mail oder eine in der Software sichtbare Benachrichtigung reicht aus).

16. Allgemeine Bestimmungen.

  • 16.1 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen kollisionsrechtlichen Grundsätze. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) auf diese Vereinbarung keine Anwendung findet. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand eines geeigneten Gerichts in Santa Clara County, Kalifornien, USA.

  • 16.2 Mitteilungen. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind schriftlich in englischer Sprache zu verfassen und werden wirksam (a) mit der persönlichen Zustellung, (b) am zweiten Werktag nach dem Postversand und (c) am Tag des Versands per E-Mail (vorausgesetzt, dass Kündigungen und entschädigungspflichtige Ansprüche zusätzlich zum Versand per E-Mail auch auf dem in (a) und (b) beschriebenen Weg versandt werden). Mitteilungen an AAI sind an folgende Postanschrift zu senden: 633 River Oaks Parkway, San Jose, CA 95134, U.S.A., ATTN.: General Counsel, bzw. an folgende E-Mail-Adresse zu senden: legalnotices@automationanywhere.com. An den Kunden gerichtete Mitteilungen sind an die Kundenadresse auf dem jeweiligen Bestellformular zu senden, es sei denn, der Kunde hat AAI im Einklang mit dieser Ziffer eine andere Adresse mitgeteilt. In Übereinstimmung mit dieser Ziffer zugestellte Mitteilungen werden mit der tatsächlichen Zustellung bzw. der Annahmeverweigerung wirksam.

  • 16.3 Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung bzw. einzelne Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten. Dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass AAI diese Vereinbarung im Falle einer Fusion oder Übernahme von AAI oder im Falle einer Übertragung des gesamten oder fast des gesamten Vermögens von AAI oder des Vermögens aus einer größeren Abspaltung auf ein anderes Unternehmen an eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten darf. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu ihren Gunsten.

  • 16.4 Drittbegünstigte/Unabhängige Auftragnehmer. Andere natürliche oder juristische Personen als die Parteien dieser Vereinbarung haben kein Recht, diese Vereinbarung durchzusetzen oder die Durchsetzung dieser Vereinbarung zu beantragen. Es gibt keine Drittbegünstigten für diese Vereinbarung. Jede Partei kommt ihren Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der anderen Partei nach. Keine Bestimmungen dieser Vereinbarung sind als Gründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer ähnlichen Beziehung zwischen den Parteien zu verstehen oder auszulegen.

  • 16.5 Vollständige Vereinbarung/Rangfolge. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den jeweiligen Bestellformularen, den hiermit verbundenen Dokumenten und den (entsprechenden) hierin ggf. in Bezug genommen Anhängen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und AAI in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem anderen Dokument des Kunden gegenüber AAI festgelegt sind, sind nicht Teil irgendwelcher Vereinbarungen zwischen AAI und dem Kunden, es sei denn, AAI hat dies ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen von Bestellformularen, hiermit verbundenen Dokumenten oder hierin ggf. in Bezug genommenen Anhängen sind die Bedingungen dieser Vereinbarung vorrangig und bestimmend, es sei denn, das jeweilige Bestellformular oder das jeweilige andere Dokument verweist ausdrücklich auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung und hebt diese auf.

  • 16.6 Änderung/Verzichtserklärung/Teilnichtigkeit. Änderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform und müssen durch einen bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet sein. Ein ausdrücklicher Verzicht oder die nicht rechtzeitige Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung führt nicht zu einem dauerhaften Verzicht oder einer Erwartung der Nichtdurchsetzung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so gilt diese Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung abtrennbar, und die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung wird hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt oder gemindert, es sei denn, eine solche Auslassung würde den Willen der Parteien vereiteln; in diesem Fall kann diese Vereinbarung überarbeitet werden, um den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung Wirkung zu verleihen.

Dieser Vertrag tritt am 23. Januar 2020 in Kraft und ersetzt das Abkommen vom 25. Oktober 2019.

 

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